Ausgangslage
Die Straßen
- Im Bruch
- Bauerheide
- Rudolf-Breitscheid-Straße
- Im grünen Grund
- Virchowstraße und
- In der Geist
werden erneuert. Der Stadtabwasserbetrieb Lünen beabsichtigt, die Kanäle in diesen Straßen zu sanieren. Da die Fahrbahnen durch die Kanaltrasse in weiten Teilen aufzunehmen sind und im Straßenschadenskataster mit der Zustandsklasse 4 bzw. 5 (stark ausgebildetes Schadensbild mit kurzfristigem Erneuerungsbedarf) bewertet wurden, sollen auch die Fahrbahnen in diesem Zuge grundhaft erneuert werden.
Art und Umfang des Ausbaus
Die Fahrbahnen erhalten die Belastungsklasse 1,0 gemäß der „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen – RStO 01“ folgenden, 65 cm starken Oberbau:
- 4 cm Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton 0/11
- 14 cm Asphalttragschicht 0/32
- 47 cm Frost-/Tragschicht (HKS 0/45)
Ferner werden in diesen Straßen auf Grund ihres Alters und Zustandes die Entwässerungseinrichtungen (Straßenabläufe) und die Rinnenanlagen erneuert.
Finanzielle Auswirkungen
Die Investitionskosten für die Erneuerung der Fahrbahnen im Anschluss an den Kanalbau belaufen sich auf Basis einer Kostenschätzung für alle Maßnahmen auf ca. 900.000 Euro. Die Kosten für die Herstellung der Fahrbahn oberhalb der Kanaltrasse werden vom Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen (SAL AöR) übernommen.
Die entsprechenden Mittel stehen unter der Investitionsnummer 46007, Straßenwieder-herstellung und – sanierung (Straßenbau nach Kanalbau), zur Verfügung. Der Restbuchwert der Straßen bzw. Straßenabschnitte betragen je 1 Euro. Die Straßen sind bilanztechnisch in voller Höhe abgeschrieben.
Die Kosten des Bauprogramms sind gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der derzeit gültigen Satzung auf die Anlieger umzulegen. Die Beitragssätze betragen für die Straßen Im Bruch, Bauerheide, Rudolf-Breitscheid-Straße und Im Grünen Grund als Anliegerstraßen für die Fahrbahn und die Oberflächenentwässerung 70 %. Die Beitragssätze für die Virchowstraße und die Straße In der Geist als Haupterschließungsstraßen für die Fahrbahn und die Oberflächenentwässerung 50%.
Inklusionsverträglichkeit
Da die Nebenanlagen aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erneuerungsbedürftig sind und daher nicht zum Bauumfang / Bauprogramm gehören, erfolgt hier zum jetzigen Zeitpunkt kein Einbau von Leitelementen für Mobilitätsbehinderte.