Hundesteuer
Hundesteuer
Herzlich Willkommen auf der Informationsseite der Steuerabteilung der Stadt Lünen
Seit jeher gilt der Hund als bester Freund des Menschen. Im Jahre 2010 waren in Deutschland über 5 Millionen Hunde registriert. Steuerrechtlich sind dazu einige Regeln zu beachten.
Diese Seite bietet allen Interessierten die Möglichkeit sich umfassend und aktuell über alle Belange zur Hundesteuer zu informieren.
Unsere Leistungen im Überblick:
Das Aufgabenspektrum der Steuerabteilung im Hinblick auf die Hundesteuer ist breit gegliedert.
Es umfasst die Bereiche:
- Hundean- und -abmeldung
- Erstellung von Jahresbescheiden zur Hundesteuer
- Prüfung der Möglichkeit zur Befreiung der Hundesteuer
- Ausgabe von Hundesteuermarken
- Beratung und Informationen rund um das Thema Hundesteuer
Um Ihnen einen grundlegenden Einblick in die gesetzlichen Grundlagen der Hundesteuersatzung der Stadt Lünen zu geben, haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Antworten auf häufig gestellte Fragen - FAQ über
- Steuerpflicht
- Steuerbefreiung
- Beginn und Ende der Steuerpflicht
- Hundesteuermarken
- Steuermaßstab und Steuersatz
finden Sie hier
Besondere Hinweise
Bitte beachten Sie, dass Sie einen Hund, der
- eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm erreicht ODER
- ein Körpergewicht von mindestens 20 kg erreicht ODER
- einer bestimmte Rasse angehört (sog. gefährliche Hunde)
zusätzlich bei der Ordnungsabteilung anmelden müssen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier
Bitte beachten Sie unsere abweichenden Öffnungszeiten!
Formulare/Vordrucke
Hier finden Sie die Formulare zum Download, die Sie bei einer Hundesteueran- bzw. -abmeldung benötigen.
WICHTIG:
Bitte beachten Sie, dass die ausgedruckten Formulare unterschrieben und auf dem Postweg oder per Fax
an die Steuerabteilung gesendet werden müssen.
Eine formlose Anmeldung oder eine Zusendung per E-Mail ist grundsätzlich nicht möglich.



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