Gewerbesteuer
Steuern Abgaben Gebühren
Steuerveranlagungen für Gewerbebetriebe einschl. Festsetzung von Vorauszahlungen, Bearbeitung von Stundungsanträgen, Aussetzung von der Vollziehung, Kontakte zu Steuerpflichtigen bzw. deren Beratern, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Kosten
Gewerbesteuerhebesätze
- seit 01.01.2004: 470 %
- ab 01.01.2012: 490 %
Verwaltungsgebühren:
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung: 10 €
Notwendige Unterlagen
Stundungen
- Begründeter Antrag des Steuerpflichtigen bzw. Bevollmächtigten und Liquiditätsstatus
- Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Bankbescheinigung über Kreditausschöpfung
Rechtsgrundlagen
Gewerbesteuergesetz in Verbindung mit der Abgabenordnung



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