Gewerbesteuer

Steuern Abgaben Gebühren
Steuerveranlagungen für Gewerbebetriebe einschl. Festsetzung von Vorauszahlungen, Bearbeitung von Stundungsanträgen, Aussetzung von der Vollziehung, Kontakte zu Steuerpflichtigen bzw. deren Beratern, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Kosten

Gewerbesteuerhebesätze

  • seit 01.01.2004: 470 %
  • ab 01.01.2012:  490 %


Verwaltungsgebühren:

  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung: 10  €

Notwendige Unterlagen

Stundungen

  • Begründeter Antrag des Steuerpflichtigen bzw. Bevollmächtigten und Liquiditätsstatus
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Bankbescheinigung über Kreditausschöpfung

Rechtsgrundlagen

Gewerbesteuergesetz in Verbindung mit der Abgabenordnung

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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Manuela Krömer

Eva-Constanze von Kannen