abgemeldete Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum
Entfernen von nicht zum Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen aus dem öffentlichen Verkehrsraum
Abgemeldete Kraftfahrzeuge werden nach vorgegebenen Fristen aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt, falls der Fahrzeugeigentümer seiner Verpflichtung zur Beseitigung aus dem öffentlichen Verkehrsraum nicht nachkommt. Der gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensweg führt dazu, dass die Beseitigung des Fahrzeuges durch die Ordnungsbehörde bis zu 6 Wochen und länger dauern kann. Beschädigte oder nicht verschlossene Kraftfahrzeuge werden ggf. sofort beseitigt.
Notwendige Unterlagen
Bitte informieren Sie schriftlich oder per Telefon, wenn Sie nicht zum Straßenverkehr zugelassene oder nicht fahrbereite Fahrzeuge sehen.
Rechtsgrundlagen
Ordnungsbehördengesetz NRW, Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Lünen