Entwässerungsgebühren
Im Auftrag des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen AöR (SAL) werden folgende Aufgaben durch die Steuerabteilung wahrgenommen:
Erstellung von Jahresbescheiden, Ermittlung der Veranlagungsmerkmale für die Schmutz- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung, Bearbeitung von Neu- bzw. Änderungsveranlagungen und Eigentumswechsel.
Frage
Die Höhe des veranlagten Schmutzwassers stimmt nicht mit der aktuellen Stadtwerke-Rechnung überein. Warum?
Antwort
Die Veranlagung der Schmutzwassergebühren erfolgt satzungsgemäß nach dem Frischwasserbezug von den Stadtwerken des VORVORJAHRES, d.h. für das Jahr 2012 nach dem Wasserbezug von 2010.
Bitte vergleichen Sie die Veranlagung mit diesem Wert.
Kosten
Satzungen zur
- Entwässerung und deren Gebühren
sowie zu - Kanalanschlussbeiträgen
und - Fäkalschlammentsorgung
finden Sie auf den Seiten der Stadtbetriebe Abwasserbeseitung SAL AöR
Notwendige Unterlagen
Eigentumswechsel
Sie haben Ihr Grundstück oder Haus verkauft?
Nach der Gebührensatzung des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen AöR (SAL) ist im Fall des Eigentumswechels der neue Eigentümer vom Beginn des Monats an gebührenpflichtig, der dem Monat des wirtschaftlichen Übergangs folgt.
Der Käufer erhält einen Abgabenbescheid mit der Festsetzung der Gebühren ab diesem Zeitpunkt.
Beim Verkäufer werden die Abgaben per Bescheid ab diesem Zeitpunkt abgesetzt.
Als Nachweis reichen Sie bitte einen Auszug aus dem notariellen Kaufvertrag ein. Es müssen
- Käufer
- Verkäufer
- Liegenschaft/Besitzung
- der Tag des wirtschaftlichen Übergangs
zweifelsfrei erkennbar sein.
Sie haben geerbt?
Bitte lassen Sie uns eine Kopie des Erbscheins zukommen.
Rechtsgrundlagen
Entwässerungssatzung bzw. Gebührensatzung des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen AöR (SAL) über die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Lünen, siehe hier:Stadtbetriebe Abwasserbeseitung SAL AöR



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