Entwässerungsgebühren

Im Auftrag des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen AöR (SAL) werden folgende Aufgaben durch die Steuerabteilung wahrgenommen:

Erstellung von Jahresbescheiden, Ermittlung der Veranlagungsmerkmale für die Schmutz- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung, Bearbeitung von Neu- bzw. Änderungsveranlagungen und Eigentumswechsel.

Frage

Die Höhe des veranlagten Schmutzwassers stimmt nicht mit der aktuellen Stadtwerke-Rechnung überein. Warum?

Antwort

Die Veranlagung der Schmutzwassergebühren erfolgt satzungsgemäß nach dem Frischwasserbezug von den Stadtwerken des VORVORJAHRES, d.h. für das Jahr 2012 nach dem Wasserbezug von 2010.
Bitte vergleichen Sie die Veranlagung mit diesem Wert.

 

 

Kosten

Satzungen zur

  • Entwässerung und deren Gebühren
    sowie zu
  • Kanalanschlussbeiträgen
    und
  • Fäkalschlammentsorgung

finden Sie auf den Seiten der Stadtbetriebe Abwasserbeseitung SAL AöR

 


Notwendige Unterlagen

Eigentumswechsel 

Sie haben Ihr Grundstück oder Haus verkauft?
Nach der  Gebührensatzung des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen AöR (SAL) ist im Fall des Eigentumswechels der neue Eigentümer vom Beginn des Monats an gebührenpflichtig, der dem Monat des wirtschaftlichen Übergangs folgt.
Der Käufer erhält einen Abgabenbescheid mit der Festsetzung der Gebühren ab diesem Zeitpunkt.
Beim Verkäufer werden die Abgaben per Bescheid ab diesem Zeitpunkt abgesetzt.
Als Nachweis reichen Sie bitte einen Auszug aus dem notariellen Kaufvertrag ein. Es müssen

  • Käufer
  • Verkäufer
  • Liegenschaft/Besitzung
  • der Tag des wirtschaftlichen Übergangs

zweifelsfrei erkennbar sein.

Sie haben geerbt?
Bitte lassen Sie uns eine Kopie des Erbscheins zukommen.

Rechtsgrundlagen

Entwässerungssatzung bzw. Gebührensatzung des Stadtbetriebes Abwasserbeseitigung Lünen AöR (SAL) über die Entwässerung der Grundstücke im Stadtgebiet Lünen, siehe hier:Stadtbetriebe Abwasserbeseitung SAL AöR

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Monika Grompe

Buchstaben: I - K, M - R

Nadine Jarchow

Buchstaben: A - H, L