Abfallbeseitigungsgebühren

Müllabfuhr Müllabfuhrgebühren Steuern Abgaben Gebühren

Mit der Abfallbeseitigungsgebühr werden alle Dienstleistungen, Kosten und Aufwendungen in der Kommunalen Abfallwirtschaft bezahlt.

Neben der Einsammlung und Entsorgung

  • des Restmülls
  • des Biomülls

werden auch

  • der Betrieb des Wertstoffhofes Lippholthausen
  • die mobilen Grünsammelaktionen
  • die Leerung der Papiertonnen

sowie

  • die Entsorgung des Sperrmülls
  • die Beseitigung wilder Müllkippen

finanziert.

Kosten

Die aktuell gültigen Gebührensätze für Restmüll- und Biomüllbehälter entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung.


Anschluss- und Benutzungszwang

Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Stadt Lünen liegenden Grundstücks ist verpflichtet, sein Grundstück an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung anzuschließen, wenn das Grundstück von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken genutzt wird (Anschlusszwang).

Der Eigentümer eines Grundstückes als Anschlusspflichtiger und jeder andere Abfallbesitzer (z. B. Mieter, Pächter) auf einem an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück ist verpflichtet, die auf seinem Grundstück oder sonst bei ihm anfallenden Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung zu überlassen (Benutzungszwang).


Gewerbetreibende

Auch für Gewerbebetriebe, Handel, freiberuflich Tätige etc. gilt der Anschluss- und Benutzungszwang. Für die Erfüllung des Anschluss- und Benutzungszwanges haben Gewerbetreibende für den Restmüll in ausreichender Anzahl zugelassene Abfallbehälter zu benutzen.

In der ab 01.01.2003 gültigen Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV - sind weitere Pflichten und Regeln für Gewerbebetriebe begründet. Unter anderem hat der Abfallerzeuger für Abfälle, die nicht verwertet werden, Restabfallbehälter der kommunalen Entsorgungseinrichtung in ausreichender/m Anzahl/Volumen vorzuhalten. Die GewAbfV finden Sie hier

 

Eigentumswechsel

Sie haben Ihr Grundstück oder Haus verkauft?
Nach der Abfallgebührensatzung der Stadt Lünen ist im Fall des Eigentumswechels der neue Eigentümer vom Beginn des Monats an gebührenpflichtig, der dem Monat des wirtschaftlichen Übergangs folgt.
Der Käufer erhält einen Abgabenbescheid mit der Festsetzung der Gebühren ab diesem Zeitpunkt.
Beim Verkäufer werden die Abgaben per Bescheid ab diesem Zeitpunkt abgesetzt.
Als Nachweis reichen Sie bitte einen Auszug aus dem notariellen Kaufvertrag ein. Es müssen

  • Käufer
  • Verkäufer
  • Liegenschaft/Besitzung
  • der Tag des wirtschaftlichen Übergangs

zweifelsfrei erkennbar sein.

Sie haben geerbt?
Bitte lassen Sie uns eine Kopie des Erbscheins zukommen.

 

Bestellung von Abfallbehältern

An-, Um- und Abmeldungen von Abfallbehältern (Graue, Grüne, Blaue und Gelbe Tonnen) werden schriftlich an die

WBL GmbH, Josef-Rethmann-Str. 2, 44536 Lünen,
gerne auch unter der Service-Fax-Nr. 02306/30 60 660 erbeten.

Wenn Sie Mieter einer Liegenschaft sind, beachten Sie bitte, dass vorgenannte Meldungen durch Ihren Vermieter erfolgen müssen!

Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiter/Innen der WBL GmbH gerne unter der Service-Telefon-Nr. 02306/30 60 666.
Weitere Informationen, z.B. zu Abfuhrterminen oder zur Abfalltrennung, finden Sie auf den Seiten der WBL GmbH Lünen.

 

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Monika Grompe

Buchstaben: I - K, M - R

Nadine Jarchow

Buchstaben: A - H, L