Abfallbeseitigungsgebühren
Mit der Abfallbeseitigungsgebühr werden alle Dienstleistungen, Kosten und Aufwendungen in der Kommunalen Abfallwirtschaft bezahlt.
Neben der Einsammlung und Entsorgung
- des Restmülls
- des Biomülls
werden auch
- der Betrieb des Wertstoffhofes Lippholthausen
- die mobilen Grünsammelaktionen
- die Leerung der Papiertonnen
sowie
- die Entsorgung des Sperrmülls
- die Beseitigung wilder Müllkippen
finanziert.
Kosten
Die aktuell gültigen Gebührensätze für Restmüll- und Biomüllbehälter entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung.
Anschluss- und Benutzungszwang
Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Stadt Lünen liegenden Grundstücks ist verpflichtet, sein Grundstück an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung anzuschließen, wenn das Grundstück von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken genutzt wird (Anschlusszwang).
Der Eigentümer eines Grundstückes als Anschlusspflichtiger und jeder andere Abfallbesitzer (z. B. Mieter, Pächter) auf einem an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück ist verpflichtet, die auf seinem Grundstück oder sonst bei ihm anfallenden Abfälle zur Beseitigung und Abfälle zur Verwertung der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung zu überlassen (Benutzungszwang).
Gewerbetreibende
Auch für Gewerbebetriebe, Handel, freiberuflich Tätige etc. gilt der Anschluss- und Benutzungszwang. Für die Erfüllung des Anschluss- und Benutzungszwanges haben Gewerbetreibende für den Restmüll in ausreichender Anzahl zugelassene Abfallbehälter zu benutzen.
In der ab 01.01.2003 gültigen Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV - sind weitere Pflichten und Regeln für Gewerbebetriebe begründet. Unter anderem hat der Abfallerzeuger für Abfälle, die nicht verwertet werden, Restabfallbehälter der kommunalen Entsorgungseinrichtung in ausreichender/m Anzahl/Volumen vorzuhalten. Die GewAbfV finden Sie hier
Eigentumswechsel
Sie haben Ihr Grundstück oder Haus verkauft?
Nach der Abfallgebührensatzung der Stadt Lünen ist im Fall des Eigentumswechels der neue Eigentümer vom Beginn des Monats an gebührenpflichtig, der dem Monat des wirtschaftlichen Übergangs folgt.
Der Käufer erhält einen Abgabenbescheid mit der Festsetzung der Gebühren ab diesem Zeitpunkt.
Beim Verkäufer werden die Abgaben per Bescheid ab diesem Zeitpunkt abgesetzt.
Als Nachweis reichen Sie bitte einen Auszug aus dem notariellen Kaufvertrag ein. Es müssen
- Käufer
- Verkäufer
- Liegenschaft/Besitzung
- der Tag des wirtschaftlichen Übergangs
zweifelsfrei erkennbar sein.
Sie haben geerbt?
Bitte lassen Sie uns eine Kopie des Erbscheins zukommen.
Bestellung von Abfallbehältern
An-, Um- und Abmeldungen von Abfallbehältern (Graue, Grüne, Blaue und Gelbe Tonnen) werden schriftlich an die
WBL GmbH, Josef-Rethmann-Str. 2, 44536 Lünen,
gerne auch unter der Service-Fax-Nr. 02306/30 60 660 erbeten.
Wenn Sie Mieter einer Liegenschaft sind, beachten Sie bitte, dass vorgenannte Meldungen durch Ihren Vermieter erfolgen müssen!
Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiter/Innen der WBL GmbH gerne unter der Service-Telefon-Nr. 02306/30 60 666.
Weitere Informationen, z.B. zu Abfuhrterminen oder zur Abfalltrennung, finden Sie auf den Seiten der WBL GmbH Lünen.



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