Sondernutzung öffentlicher Flächen im Stadtgebiet
Die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus bedarf einer Erlaubnis.
Sie ist u. a. erforderlich für
- das Aufstellen von Verkaufs-, Informations- u. Ausstellungsständern
- das Aufstellen oder Anbringen von Plakaten oder anderen Werbemitteln
- das Aufstellen von Tischen und Stühlen zu gastronomischen Zwecken
- der Verkauf aus Fahrzeugen (Eis, Lebensmittel u. a. )
- die Durchführung von Veranstaltungen wie z. B. Trödelmärkte, Zirkusveranstaltungen, Zelt- und Straßenfesten u ä.
Notwendige Unterlagen
Schriftlicher Antrag, im Einzelfall ist ein Beratungsgespräch erforderlich
Rechtsgrundlagen
Sondernutzungssatzung der Stadt Lünen



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