Wohnstatusänderungen
Bürgerbüro im Rathaus
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Raum 33, EG
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag | 07:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr |
| Donnerstag |
07:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Zentrale Auskunft für das Bürgerbüro:
Tel.: 02306 104-1561
Fax: 02306 104-1581
E-Mail: buergerbuero@luenen.de
Sie haben mehrere Wohnungen? Dann ist Ihre Hauptwohnung an dem Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten. Bei Verheirateten gilt die Familienwohnung als Hauptwohnung.
Sie sind in Lünen mit Nebenwohnung gemeldet und leben nun überwiegend hier? Dann benötigen wir
- Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
- den Meldeschein "Erklärung zur Änderung des Wohnungsstatus"
- Wenn Sie weiterhin mehrere Wohnungen haben benötigen wir zusätzlich ein Beiblatt.
Durch den Statuswechsel wird die Stadt Lünen zuständig für die Ausstellung Ihrer Personaldokumente, für Ihre Lohnsteuerangelegenheiten und Sie können Ihr Wahlrecht in Lünen ausüben, sofern die gesetzlich bestimmten Termine eingehalten werden.
Der Meldeschein muss von Ihnen persönlich unterschrieben im Rathaus vorgelegt werden. Bei der Abgabe des Meldescheines können Sie sich vertreten lassen.



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