Landeshundegesetz

Hunde registrierung, Kampfhund, Maulkorb, Anleinpflicht, Maulkorbpflicht, Kampfhund Verordnung,

Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, durch Hunde und unsachgemäßem Umgang mit Hunden möglichen Gefahren präventiv zu entgegnen, aber auch im Bedarfsfall Maßnahmen gegen Hundehalter zu ergreifen.

Notwendige Unterlagen

Je nach Zuordnung des Hundes zur entsprechenden gesetzlichen Kategorie :

    - Schriftliche Anmeldung

    - Haftpflichtversicherungsnachweis

    - Identitätsnachweis (Angaben des Microchips)

    - Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate) 

    - Sachkundenachweis

  •  Bescheinigung der nach dem Tierschutzgesetz zuständigen Behörde (Veterinäramt des Kreises Unna)

                 oder

  • Jagdschein

                 oder

  • Erlaubnis zur Zucht oder Haltung nach dem Tierschutzgesetz

                oder 

  • Bescheinigung eines von der Tierärztekammer NRW zugelassenen ansässigen Tierarztes 

    - Erklärung, wie und wo der Hund gehalten wird 

    - Erklärung über eine mehr als drei Jahre lange Hundehaltung ohne  tierschutzrechtliche oder ordnungsrechtliche Vorfälle

 

Konkrete Informationen sind dem Vordruck "4.5-Hund-Informationen zum Landeshundegesetz" zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlagen

Landeshundegesetz NRW und dazu ergangene Verwaltungsvorschriften


Formulare/Vordrucke und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Ute Kamp