Landeshundegesetz
Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, durch Hunde und unsachgemäßem Umgang mit Hunden möglichen Gefahren präventiv zu entgegnen, aber auch im Bedarfsfall Maßnahmen gegen Hundehalter zu ergreifen.
Notwendige Unterlagen
Je nach Zuordnung des Hundes zur entsprechenden gesetzlichen Kategorie :
- Schriftliche Anmeldung
- Haftpflichtversicherungsnachweis
- Identitätsnachweis (Angaben des Microchips)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als drei Monate)
- Sachkundenachweis
- Bescheinigung der nach dem Tierschutzgesetz zuständigen Behörde (Veterinäramt des Kreises Unna)
oder
- Jagdschein
oder
- Erlaubnis zur Zucht oder Haltung nach dem Tierschutzgesetz
oder
-
Bescheinigung eines von der Tierärztekammer NRW zugelassenen ansässigen Tierarztes
- Erklärung, wie und wo der Hund gehalten wird
- Erklärung über eine mehr als drei Jahre lange Hundehaltung ohne tierschutzrechtliche oder ordnungsrechtliche Vorfälle
Konkrete Informationen sind dem Vordruck "4.5-Hund-Informationen zum Landeshundegesetz" zu entnehmen.
Rechtsgrundlagen
Landeshundegesetz NRW und dazu ergangene Verwaltungsvorschriften
Formulare/Vordrucke und Informationen zu diesem Produkt:
-
4.5 - Hund Informationen zum Landeshundegesetz (PDF)
Dateigröße: 42,0 Kilobytes -
4.5 - Hund Erklärung der Hundehaltung, ohne Vorfälle (PDF)
Dateigröße: 13,2 Kilobytes -
4.5 - Hund Anzeige einer Hundehaltung, Größe und Gewicht (PDF)
Dateigröße: 30,1 Kilobytes -
4.5 - Hund Art der Haltung, wie und wo (PDF)
Dateigröße: 29,7 Kilobytes -
4.5 - Hund Anmeldung bestimmte Rasse (PDF)
Dateigröße: 16,7 Kilobytes -
4.5 - Hund Anmeldung gefährlicher Hund (PDF)
Dateigröße: 28,9 Kilobytes



drucken