Melderegisterauskünfte
Bürgerbüro im Rathaus
Willy-Brandt-Platz 1
44532 Lünen
Raum 33, EG
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag | 07:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 07:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch | 07:30 - 12:30 Uhr |
| Donnerstag |
07:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Zentrale Auskunft für das Bürgerbüro:
Tel.: 02306 104-1561
Fax: 02306 104-1581
E-Mail: buergerbuero@luenen.de
Auskünfte über Meldedaten an interessierte bzw. berechtigte Personen
- Einfache Auskunft
Sie haben die Möglichkeit, aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner Auskunft erteilt zu bekommen. Das gleiche gilt auch für eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner. Auf Ihre persönliche oder schriftliche Anfrage hin erhalten Sie vom Bürgerbüro Lünen Auskunft über Vor- und Zunamen, akademische Grade und Anschriften.
- Erweiterte Auskunft
Soweit jemand bei einer Anfrage ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, können ihm/ihr zusätzlich zu der einfachen Melderegister-Auskunft auch folgende Daten eines einzelnen, bestimmten Einwohners mitgeteilt werden:- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig. Die untenstehende Gebühr ist bei persönlicher Vorsprache bar zu zahlen. Bei schriftlichen Auskünften überweisen Sie bitte vorab den fälligen Betrag auf das Konto 2 345 bei der Sparkasse Lünen (BLZ 441 523 70) oder übersenden Sie einen Blanko-Verrechnungsscheck (ggf. mit Höchstbetrag-Eindruck).
Fügen Sie Ihrer Anfrage bitte eine Kopie Ihrer Überweisung bei.
Geben Sie bitte unbedingt als Verwendungszweck 600 000 001 111 an.
Darüber hinaus ist eine nachträgliche Gebührenforderung oder Auskunftserteilung per Nachnahme leider nicht möglich.
Kosten
- Die Gebühr für die einfache Melderegister-Auskunft beträgt 7,00 €.
- Die Gebühr für die erweiterte Melderegister-Auskunft beträgt 10,00 €.
Notwendige Unterlagen
- Einfache Auskunft
Es werden möglichst genaue Angaben über die Person, wie Familienname, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle oder frühere Anschrift in Lünen, Name des Ehegatten, bei Kindern Angabe der Eltern und/oder evtl. frühere Namen benötigt, damit die Person hier zweifelsfrei identifiziert werden kann und Verwechslungen vermieden werden.
- Erweiterte Auskunft
Als Nachweis des berechtigten Interesses an einer erweiterten Melderegister-Auskunft gelten z. B. ein Zahlungsbefehl, ein Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, sonstige Unterlagen über Rechtsbeziehungen wie Verträge, Gerichtsurteile, Bestellung zum Nachlasspfleger, bei Hauseigentümern der Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug.
Gleichzeitig ist zu spezifizieren, welche der unter Ziffer 1 bis 8 des § 34 Abs. 2 des Meldegesetzes für Nordrhein-Westfalen (s. oben) genannten Daten von Ihnen im Rahmen der Glaubhaftmachung benötigt werden.



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