Führungszeugnisanträge

Das Führungszeugnis gibt Auskunft über eingetragene rechtskräftige Verurteilungen und sonstige nach dem Bundeszentralregistergesetz vorgesehene Eintragungen.

Auf Antrag erhält jeder, der das 14. Lebensjahr vollendet hat, hierüber Auskunft.

Das Führungszeugnis wird ausschließlich durch das Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Den Antrag können Sie im Bürgerbüro Lünen stellen, sofern Sie mit einer Wohnung in Lünen gemeldet sind.

Den Antrag können Sie persönlich stellen oder schriftlich.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung des Führungszeugnisses beantragen.

Da es sich hierbei um ein "höchstpersönliches Rechtsgeschäft" handelt, können Sie sich leider nicht (z. B. per Vollmacht) vertreten lassen.

 

Ab 27.04.2012 können in Deutschland lebende EU-Bürger ein  "Europäisches Führungszeugnis" beantragen.

 

Weitere Informationen bietet Ihnen die Dienststelle "Bundeszentralregister"

Kosten

Die Gebühr für ein Führungszeugnis gemäß §§ 30 und 30a BZRG beträgt 13,00 €;
die Gebühr für das Europäische Führungszeugnis gem. § 30b BZRG beträgt 17,00 €.

 

BZRG: Bundeszentralregistergesetz

Notwendige Unterlagen

Personalausweis, Reisepass, Nationalpass, Kinderreisepass oder Kinderausweis mit Lichtbild

Rechtsgrundlagen


Bundeszentralregistergesetz


Formulare/Vordrucke und Informationen zu diesem Produkt: 

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

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Diese Mitarbeiterin ist teilzeit-beschäftigt.

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Diese Mitarbeiterin ist teilzeit-beschäftigt.

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