Finanz- und Haushaltsplanung

Schaffung von Rahmenregelungen zur Aufstellung der Haushaltsbücher. Koordination und Aufstellung des doppischen Haushaltsplanes einschließlich Budget und Produkthaushalt. Aufstellung des Haushaltssicherungskonzepts.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist nach Einbringung in den Rat bekannt zu geben und während der Dauer des Beratungsverfahrens zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige Einwendungen erheben. Die Frist zur Erhebung von Einwendungen wird rechtzeitig amtlich bekannt gemacht.

Die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung ist amtlich bekannt zu machen. Nach dieser Bekanntmachung ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten.

Den aktuellen Haushaltsplan der Stadt Lünen finden Sie unter Rathaus -  Zahlen • Daten • Statistik. Auf dieser Seite wird auch der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Verfügung gestellt.

Rechtsgrundlagen

Gemeindeordnung, Gemeindehaushaltsverordnung

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Kristina Austrup

Reinhild Gasiuk

Nur erreichbar: Mo bis Do von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Wolfgang Helms

Ursula Hilgert

Brigitte Krüger

Denise Sauer