Gutachten des Gutachterausschusses
Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Rechten Grundstücken
Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken werden durch den Gutachterauschuss in der Stadt Lünen erstattet. Antragsberechtigt sind vor allem Eigentümer, Inhaber anderer Rechte am Grundstück, Pflichtteilsberechtigte, Gerichte oder in besonderen Fällen Behörden.
Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken werden durch den Gutachterauschuss in der Stadt Lünen erstattet. Antragsberechtigt sind vor allem Eigentümer, Inhaber anderer Rechte am Grundstück, Pflichtteilsberechtigte, Gerichte oder in besonderen Fällen Behörden.
Kosten
Auf Anfrage
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) Wertermittlungsverordnung (WertV) Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen (GAVO NW)



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