Willkommen im Familienbüro
Neues und Interessantes aus Ihrer Stadt

 

Willkommen in Lünen - Veröffentlichung für werdende Eltern in Lünen

Die Veröffentlichung umfaßt 14 Seiten, die Sie herunterladen können. Mit einem Klick in das Bild gelangen Sie in das PDF.

 

www.kinder-ministerium.de - Interaktive Internetseite für Kinder und ihren Eltern

Auf www.kinder-ministerium.de bietet das Bundesfamilienministerium ein Wissenquiz für Kinder an.

Was ist eine Spam-Mail? Welche Elemente sollte ein sicheres Passwort beinhalten?
Und welche Sicherheitsregeln gilt es beim Chatten unbedingt zu beachten? Lustig und gleichzeitig informativ vermittelt das neue Wissensquiz auf www.kinder-ministerium.de <http://www.kinder-ministerium.de> viele Tipps zum sicheren Surfen im Internet. Nicht nur Kinder, auch Eltern profitieren von den zehn kniffligen Fragen, für die es die richtigen Antworten zu finden gilt.

 

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Neu: Der Wiedereinstiegsrechner

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Das Familienbüro informiert:
Neu: Der Wiedereinstiegsrechner - Finanzielle Perspektive eines Wiedereinstiegs in den Beruf nach der Kinderbetreuungsphase errechnen


Finanzielle und ökonomische Motive sind für Frauen bei einer Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit im Anschluss an ihre Familienphase ein entscheidendes Motiv.

Am 18. Mai wurde der neue Wiedereinstiegsrechner freigeschaltet, der Eltern bei der Entscheidung für einen Berufseinstieg der Mutter unterstützen soll. Auf der Internetseite www.wiedereinstiegsrechner.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann der Rechner aktiviert werden.

Mit dem Wiedereinstiegsrechner können Familien den wirtschaftlichen Vorteil eines Wiedereinstiegs der Mutter in den Beruf berechnen.

Der Rechner zeigt nach wenigen Eingabeschritten die finanziellen Perspektiven eines Wiedereinstiegs in den Beruf auf. Errechnet werden kann, welches Einkommen bei einem beruflichen Wiedereinstieg in verschiedenen Berufen und Branchen zu erwarten ist. Außerdem wird gezeigt, welchen Einfluss die zukünftige Gehaltsentwicklung auf die gesetzliche Rente nehmen könnte.

 

Pro Kids - Vermittlung von Kinderfrauen, BabysitterInnen und Haushaltshilfen

 

 

Pro Kids vermittelt gegen Gebühr zuverlässige Kinderfrauen, BabysitterInnen und Haushaltshilfen.

Die Firmeninhaberin, Susanne Höfelschweiger, berücksichtigt dabei die individuellen Ansprüche der Eltern an die Betreuung ihrer Kinder und des Haushaltes. Sie vermittelt passgenau und bedarfsgerecht.

Die Entlohnung ist dabei eine Verhandlungssache zwischen der Betreuungsperson und der Familie; ab 7,50 €/Std. ist eine Einigung möglich.

Die Konaktdaten entnehmen Sie bitte dem Flyer. Mit einem Klick in den Flyer gelangen Sie in das PDF.

 

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket für mein Kind - Kann ich einen Antrag stellen?

Die Anträge zum „Bildung- und Teilhabespaket" können bis zum 30. Juni rückwirkend vom 1.1.2011 gestellt werden. Das kann sich für Ihr Kind lohnen.

Wer kann einen Antrag stellen?
Kinder haben einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepakets, wenn Eltern beziehen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Hartz IV-Leistungen)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung
  • Wohngeld
  • neben dem Kindergeld auch den Kinderzuschlag erhalten

Wo bekomme ich die verschiedenen Antragsformular?

  1. An der Info-Loge im Lüner Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen
  2. Im Internet zum Downloaden unter: http://kreis-unna.de/kreis-unna-unterwegs-zwischen-ruhr-und-lippe/info-amp-service/aktuelles/bildungs-und-teilhabepaket.html
  3. hier auf dieser Internetseite zum Downloaden am Ende der Seite

Wo kann ich in Lünen meinen Antrag abgeben?
BezieherInnen von Sozialhilfe oder Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung oder BerzieherInnen von Wohngeld oder BezieherInnen von dem Kinderzuschlag neben dem Kindergeld haben die Möglichkeiten ihren Antrag persönlich abzugeben.

  1. An der Info-Loge im Lüner Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1
  2. Wohngeldstelle im Lüner Rathaus, 3. Etage, Zimmer: 306, 308, 309, 310, 311, 312, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen
  3. Soziale Grundsicherung, Lüner Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 44 - 51, Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen

BezieherInnen des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV-Leistungen) haben die Möglichkeit ihren Antrag persönlich abzugeben:

  1. Jobcenter, Eingangszone, Kurt-Schumacher-Str. 15, 44534

Ist mein Antrag richtig ausgefüllt?
Die folgenden Stellen sind Ihnen bei der Antragsstellung behilflich:

  1. Jobcenter, Eingangszone, Kurt-Schumacher-Str. 15, 44534 Lünen
  2. Arbeitsloseninitiative Lünen e. V.,  AnsprechparterInnen: Herr Kotowski, Frau Remmler, Am Kühlturm 6, 44536 Lünen, Tel.: 0231 877266

http://kreis-unna.de/kreis-unna-unterwegs-zwischen-ruhr-und-lippe/info-amp-service/aktuelles/bildungs-und-teilhabepaket.html  Weitere Informationen in türkischer Sprache

Informationen und AnsprechpartnerInnen hält Kreis Unna für Sie bereit auf der Internetseite:
1. Informationen im Internet: http://kreis-unna.de/kreis-unna-unterwegs-zwischen-ruhr-und-lippe/info-amp-service/aktuelles/bildungs-und-teilhabepaket.html
2. AnsprechpartnerInnen: Stefan Eggert, 02303  27-40 57, stefan.eggert@kreis-unna.de und Ursula Grewe, 02303 27-20 57, ursula.grewe@kreis-unna.de

Welche Leistungen gibt es für mein Kind?

  •  Eintägige Ausflüge von Schule und Kita -Hier werden für Sie die tatsächlichen Kosten, z. B. für den Eintritt in ein Museum, übernommen. 

  • Mehrtägige Klassenfahrten von Schule und Kita - Auch hier werden für Sie die tatsächlichen Kosten, z. B. für die Übernachtungen sowie Hin- und Rückfahrten, übernommen. 
  • 100 Euro jährlich für Schulbedarf - Den Betrag von 100 Euro erhalten Sie, um Schulmaterialien zu beschaffen, z. B. Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug, Material zum Schreiben, Rechnen, Malen oder Basteln. 70 Euro werden am 1. August und 30 Euro am 1. Februar jeden Jahres ausgezahlt. 
  • Zuschuss zu den Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler - Sie erhalten den Zuschuss, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten in die Schule und zurück nicht vollständig von Dritten (z. B. vom Land, vom Landkreis oder der Gemeinde) übernommen werden.
  • Angemessene Lernförderung - Ihr Kind erhält auf Antrag die notwendige Lernförderung. Das ist z. B. der Fall, wenn Nachhilfeunterricht erforderlich ist, damit Ihr Kind die Versetzung schafft. Die Lernförderung kann in der Schule oder außerhalb der Schule stattfinden. Der Förderbedarf wird durch die Lehrerinnen und Lehrer festgestellt und unkompliziert bescheinigt. 
  • Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Hort - Möchte Ihr Kind an der Mittagsverpflegung seiner Schule, seiner Kita oder seines Hortes teilnehmen, dann erhalten Sie einen Zuschuss zu den Kosten. 
  • Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft - Sie können auch Unterstützung für Sport-, Spiel- oder Kulturaktivitäten Ihres Kindes erhalten. Beispielsweise werden für Musikschulunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein für jedes Kind 10 Euro monatlich, also bis zu 120 Euro im Jahr, übernommen. Auch die Kleinsten haben einen Anspruch auf diese Leistungen. Väter und Mütter können z. B. mit ihren Kindern das Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKiP), Babyschwimmen oder Babymassage wie auch kostenpflichtige Krabbel- und Spielgruppen von anerkannten Trägern besuchen. 

Das Familienbüro bittet Sie, diese Informationen an mögliche antragsberechtigte Familien weiterzugeben.

 

 

Rauchentwöhnung für schwangere Frauen

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Die neuen Regelungen zum Elterngeld die neue Broschüre informiert

Das Elterngeld erleichtert Müttern und Vätern die Entscheidung für eine berufliche Auszeit eines Elternteils nach der Geburt. Es schenkt jungen Familien damit einen Schonraum, um füreinander da zu sein und sich intensiv um ihr Baby zu kümmern.
Was hat sich in 2011 geändert? Mit der neuaufgelegten Broschüre erhalten Familien aktuelle Informationen zum Thema Elterngeld und Elternzeit.
Eine Prozentstaffelung ersetzt die zuvor gesetzten 67% des bisherigen Nettoeinkommens. Das entfallende Einkommen wird bei einem Nettoeinkommen vor der Geburt von 1.240 Euro und mehr zu 65 Prozent, von 1.220 Euro zu 66 Prozent, zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro zu 67 Prozent ersetzt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.
Weitere Informationen entnehmen sie bitte der neuaufgelegten Broschüre. Diese erhalten interessierte Eltern in der Servicestelle des Familienbüros, Erdgeschoss, Zimmer 32 im Lüner Rathaus.

Das Antragsformular zum Downloaden unter www.kreis-unna.de (Familien, Elterngeld)
Den Elterngeldrechner, das Online-Serviceangebot zur Errechnung des Elterngeldes finden Eltern unter www.bmfsfj.de  (Elterngeldrechner).

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Integration Zuwanderung Informationen und Beratung

Familie - Kinder auf den Schultern

In dem neuen Punkt Integration Zuwanderung des Stichwortverzeichnisses finden Sie Adressen und Ansprechpartnerinnen der Informations- und Beratungsangebote.
Für Lüner Eltern mit Zuwanderungsgeschichte können sich besondere Fragen ergeben, z.B. zum Aufenthaltsrecht, zur Staatsangehörigkeit, zu Integrationskursen, zum Spracherwerb ihrer Kinder in der Muttersprache, zur Anerkennung von Bildungsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden, usw.

  • Auskünfte dazu geben die zuständigen Stellen wie die Ausländerbehörde oder das Bürgerbüro (für Einbürgerungen).
  • Verschiedene Bildungsträger bieten Integrationskurse an.
  • Die Integrationsbeauftragte der Stadt Lünen Dr.Asyn Aydemir kann an die richtige Stelle weitervermitteln oder in speziellen Fragen Rat geben. Gleichzeitig ist hier die Geschäftsstelle des Integrationsrates, des politischen Fachgremiums für Integrationsfragen bei der Stadt Lünen.

 

Downloads zu dieser Seite:
Antrag auf Lernförderung      [pdf, 88,55 Kilobyte]
Antrag auf mehrtägige Klassenfahrt      [pdf, 39,99 Kilobyte]
Antrag auf Mittagessen      [pdf, 93,36 Kilobyte]
Antrag auf Schülerbeförderung      [pdf, 84,32 Kilobyte]
Antrag auf Schulbedarf      [pdf, 64,53 Kilobyte]
Antrag auf Soziales und kuturelles Leben      [pdf, 93,67 Kilobyte]
Antrag auf Tagesausflug      [pdf, 80,22 Kilobyte]
Produkte aus fairem Handel in Lünen      [pdf, 109,82 Kilobyte]
Flyer Lünen kauft fair      [pdf, 1.478,12 Kilobyte]
Infobroschüre Familienbüro      [pdf, 3.719,13 Kilobyte]