Aufgaben der Feuerwehr

 

Retten

Der Begriff Retten wird im Feuerschutz und Hilfeleistungsgesetz (FSHG) vom 10. Februar 1998 wie folgt definiert:

Das Retten ist die Abwendung einer Lebensgefahr von Menschen oder Tieren
durch Sofortmaßnahmen (Erste Hilfe), die der Erhaltung oder Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf oder Herztätigkeit dienen
und / oder
Befreien aus einer Zwangslage durch technische Rettungsmaßnahmen.

Tätigkeitsfelder hierfür sind z. B. Feuer, Überschwemmungen oder Verkehrsunfälle
 

Löschen

Das Löschen ist die älteste Aufgabe der Feuerwehr.
Hierzu werden heute vom Feuerwehrmann Spezialausrüstungen gegen die Brandbekämpfung wie beispielsweise umluftunabhängige Pressluftatmer getragen. Ohne diese Spezialausrüstung wäre es heute teilweise nicht mehr möglich eine Brandbekämpfung durchzuführen, da sich im laufe der Zeit natürlich auch die brennbaren Stoffe und somit auch die Brandtemperaturen geändert haben.
Das Löschen und somit auch die Brandeinsätze sind bei den Feuerwehren in den letzten Jahren jedoch stark zurückgegangen. Aufgrund der zunehmenden
Aufgabenvielfalt der Feuerwehr nehmen die Einsätze der technischen Hilfeleistung stark zu und die Feuerwehr entwickelt sich zur Hilfeleistungsorganisation.
 

Bergen

Die Feuerwehr kann weiterhin das Bergen von Sachgütern, toten Menschen oder Tieren übernehmen.
Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zum Begriff Retten. Diese beiden Begriffe werden leider von vielen Menschen verwechselt. 
 

Schützen

Das Schützen beinhaltet im wesentlichen Elemente des vorbeugenden Brandschutzes, welche die Brandsicherheitswachen bei großen Veranstaltungen sowie die Brandschutzerziehung und Aufklärung beinhaltet. Mit diesen Maßnahmen versucht man bereits Entstehungsbrände zu verhindern und die Menschen zum richtigen handeln aufzufordern.
Darüber hinaus wird die Feuerwehr im Baugenehmigungsverfahren einbezogen um zu prüfen, ob der Betrieb die Richtlinien zur Verhütung und
Eindämmung von Bränden einhält.
Außerdem betreibt die Feuerwehr aktiven Umweltschutz, etwa durch die Eindämmung von Ölunfällen, Beseitigung von Ölspuren auf Straßen und Schutz vor chemischen, biologischen und atomaren Gefahren.
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