Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes 2011
Für den Schulentwicklungsplan für die Jahre 2006 bis 2011 wäre eine Fortschreibung erst im Jahre 2011 erforderlich gewesen. Aus Gründen der Haushaltskonsolidierung, bei der die Schullandschaft eine große Rolle spielt und bei der gesicherte Daten und Fakten erforderlich sind, war eine frühere Fortschreibung für das Jahr 2010 erforderlich. Ein weiterer wichtiger Grund für eine vorzeitige Fortschreibung ist die deutlich veränderte demografische Entwicklung in der Stadt Lünen. Weiter haben veränderte Rahmenbedingungen, wie der Ganztag, die Übermittagsbetreuung und die Schließung von Schulstandorten zu einer früheren Fortschreibung geführt. Die im Entwurf des Schulentwicklungsplanes enthaltenen Zahlen basieren auf dem Stichtag 1. Mai 2010. Die Fortschreibung stellt die Entwicklung bis zum Jahr 2015 dar.
Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes wurde den Schulen gem. § 76 Nr. 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG) am 19.01.11 zur Beratung in der Schulkonferenz übergeben. Die Schulen hatten Gelegenheit bis zum 18.02.11 eine Stellungnahme abzugeben.
Sofern auf Grund der Stellungnahmen einzelner Schulen Korrekturen oder Anregungen mitgeteilt wurden, sind diese in den überarbeiteten jetzt vorliegenden Entwurf aufgenommen worden.
Der Entwurf ist dem Ausschuss für Bildung und Sport sowie dem Integrationsrat der Stadt Lünen in seinen Sitzungen am 22.03.11, 16.06.11 sowie 21.06.11 vorgestellt worden. In diesen Sitzungen sind verschiedene Vorschläge zum Schulentwicklungsplan gemacht worden, die in der jetzt vorliegenden Fassung eingearbeitet worden sind.
Der Schulentwicklungsplan befindet sich in einem kontinuierlichen Entwicklungsprozess.
Den benachbarten Schulträgern ist gem. § 80 Schulgesetz NRW (SchulG) am 23.03.11 ein Entwurf des Schulentwicklungsplanes zur Information und möglichen Stellungnahme zugeschickt worden.