Bildungsscheck und Prämiengutschein bei der VHS erwerben

Programmbereichsleiterin Marion Gramm
Marion Gramm stellt Bildungsschecks aus.

Nutzen Sie den Bildungsscheck für Ihre persönliche Weiterbildung!

Als anerkannte Beratungsstelle stellen wir auch Bildungsschecks aus. Sie helfen Ihnen, die Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung deutlich zu senken.
Der Bildungsscheck ist eine Initiative der Landesregierung NRW. Dadurch werden 50 % der Lehrgangskosten gedeckt, maximal jedoch 500,-- €. Den Bildungsscheck reichen Sie bei Ihrem Bildungsträger ein und erhalten dort die entsprechende Ermäßigung.
Der Bildungsscheck kann sowohl von Beschäftigten als auch von Firmen in Anspruch genommen werden, wenn die Mitarbeiter(innen) in diesem und in den letzten beiden Jahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben und das Unternehmen nicht mehr als 250 Beschäftigte hat. Selbständige können in den den ersten fünf Jahren nach Gründung ihres Unternehmens Bildungsschecks beantragen. Seit Januar 2008 können auch Berufsrückkehrerinnen den Bildungsscheck beantragen, um ihren Wiedereinstieg in den Beruf vorbereiten zu können.
Lassen Sie sich von Frau Gramm oder Herrn Kautz  vorab telefonisch beraten und vereinbaren Sie dann einen Termin unter 02306 104-2700. Erste Informationen zu den grundsätzlichen Modalitäten zum Bildungsscheck erhalten Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de.

Nutzen Sie das Angebot und erweitern Sie Ihre Kompetenzen!

Übrigens: Der Bildungsscheck kann auch für die VHS-Weiterbildungsangebote in unserem Hause  genutzt werden, etwa für alle Kurse zum Erlernen einer Fremdsprache, für alle EDV-Kurse und die Kurse der beruflichen Bildung.
Bevor Sie bei uns einen Kurs buchen, sollten Sie klären, ob sie einen Anspruch auf den Bildungsscheck haben. Viele wissen leider immer noch nicht, dass es dieses Förderinstument in NRW gibt, so der VHS-Leiter Wilfried Kautz.

Der Prämiengutschein als zusätzliches Förderinstrument

VHS-Leiter Wilfried Kautz
VHS-Leiter Wilfried Kautz stellt Prämiengutscheine aus

Für einen Prämiengutschein kommen grundsätzlich Maßnahmen in Frage, die
1. außerhalb des Betriebes stattfinden, dem Sie angehören,
2. Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen und
3. über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Gutscheine werden nicht ausgestellt für:
1. betriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings,
2. Weiterbildung im Rahmen der allgemeinen Lebensführung,
3. anderweitig staatlich geförderte oder förderfähige Weiterbildungen (wenn Sie z.B. bereits eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds erhalten oder Anspruch auf das „Meister-BAföG“ haben),
4. Einzelunterricht, Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse oder Messen.
Prämiengutscheine können im Weiteren nur für Kurse oder Prüfungen eingesetzt werden, die vor dem Beratungsgespräch noch nicht gebucht sind. Die Voraussetzungen werden individuell im Beratungsgespräch geklärt.
Pro Person und pro Kalenderjahr kann nur ein Beratungsgespräch durchgeführt werden. Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos.
Informationen zu den grundsätzlichen Modalitäten zum Prämiengutschein erhalten Sie unter http://www.bildungspraemie.info.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Leiter der VHS: Wilfried Kautz

Marion Gramm

Links zu dieser Seite:
http://www.bildungsscheck.nrw.de
Informationen zu den Zugangsberechtigungen der Fördermittel.
Informationen zur Bildungsprämie
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