Richtlinien über die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Lünen

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1. Name

Kulturpreis der Stadt Lünen

2. Gegenstand

Einmalige Zuwendung von 1.000,00 Euro

3. Zeit

Jährlich, erstmalig 2005

4. Verleihungsvoraussetzungen

a) Sachliche Voraussetzung:
Prämiert werden herausragende Leistungen auf den Gebieten der Musik, Bildenden Kunst, Baukunst, Literatur, Fotografie, Film. Wissenschaften (Forschung und Lehre) sowie Heimatpflege werden nicht prämiert, da es hierfür besondere Preise bzw. Anerkennung am Tag des Ehrenamtes gibt.

b) Voraussetzungen:
Geburt oder Wohnsitz in Lünen oder für die Stadt Lünen bedeutsame oder wesentliche Wirkung der auszuzeichnenden Leistung.

c)
Es können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen ausgezeichnet werden.

5. Vorschlags- und Verleihungsverfahren

a) Vorschläge
Vorschläge können aus der Bürgerschaft von Jedermann, von Einzelpersonen als auch von Organisationen gemacht werden. Sachliche Voraussetzungen einer Preisverleihung sind schriftlich zu begründen. Der Vorschlag ist an den Bürgermeister/in der Stadt Lünen zu richten.

b) Beschlussfolge und Verleihung

1. Mehrheitlich gefasste Jury-Entscheidung
2. Bestätigung durch den Ausschuss für Kultur und Freizeit
3. Verleihung durch den/die Bürgermeister/in der Stadt Lünen im Auftrage des Rates im Rahmen einer öffentlichen Feierstunde.

c) Zusammensetzung der Jury und deren Auswahl
Der Personenkreis der sachverständigen Jury-Mitglieder muss die Zahl der politischen Vertreter und der Verwaltung um mindestens eine Person übersteigen. Der Fachausschuss wählt für die Dauer der Legislaturperiode den/die Vorsitzende(n).

Die Jury besteht aus folgenden Personen:
1. Leiter/in (Vorsitz) Der /die Vorsitzende wählt nach Sichtung der jährlich eingereichten Vorschläge mind. drei max. fünf Jury-Mitglieder aus folgenden Fachgebieten aus:

1.1 Kunsthistoriker/in
1.2 Literat/in
1.3 bildenden Künstler/in
1.4 Musiker/in
1.5 Fotograf/in

2. Bürgermeister/in oder Kulturdezernent/in als Vertreter der Verwaltung

3. Ein Vertreter aus dem Fachausschuss. Hierbei kann jährlich wechselnd jede Fraktion berücksichtigt werden.

d)

Eine posthume Ehrung findet nicht statt.

e)
Eine Teilung des Preises erfolgt nicht.

f )
Der/die Preisträger/in oder die Preisgruppe erhalten eine Verleihungsurkunde und eine Symbolskulptur "Kulturpreis der Stadt Lünen".