Jugendliche

E-Mail: BIT@luenen.de

Ansprechpartnerinnen:

Monika Lewek-Althoff, Tel.: 104-1463 und
Nicole Winterberg, Tel.: 104-1477

Lüner Förderplan

Die Stadt Lünen und die Vertreter der Jugendverbände stimmten dem neuen "Lüner Förderplan", kurz LFP genannt, zu. Der Plan erhielt bereits grünes Licht vom Jugendhilfeausschuss und gilt seit Jahresanfang 2008. Ziel der neuen Förderung ist es, Ehrenamtliche von Jugendverbänden immer dann zu fördern, wenn sie sich weiterbilden.

Berufsinformationstag am 19.10.2011

Es gibt zwar zahlreiche Informationsangebote diverser Institutionen, diese bieten aber oft nicht alles Wissenswerte auf einen Blick. Beim Lüner BIT, mit seiner umfangreichen Angebotspalette aus allen Branchen, Berufskollegs, Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten, kann gleich auf einen Schlag eine Vielzahl von Fragen beantwortet werden.

Mobile Kinder- und Jugendförderung und Streetwork

Die mobile Kinder- und Jugendarbeit hat ein Büro im LÜKAZ in der Kurt-Schumacher-Straße 42. Telefonisch ist das Team unter 02306 3043610 erreichbar.

Achtung: Aufgrund von Umbauarbeiten ist das Team zurzeit nur per E-Mail (email@luekaz.de) erreichbar!

Rückblick 2010

Es gibt zwar zahlreiche Informationsangebote diverser Institutionen, diese bieten aber oft nicht alles Wissenswerte auf einen Blick. Beim Lüner BIT, mit seiner umfangreichen Angebotspalette aus allen Branchen, Berufskollegs, Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten, kann gleich auf einen Schlag eine Vielzahl von Fragen beantwortet werden.

Jugendeinrichtungen - LÜKAZ

Beim Lüner Kultur- und Aktionszentrum LÜKAZ handelt es sich um eine Jugendkultureinrichtung. Die Einrichtung ist eine Dienstleistung der Stadt Lünen für ihre jungen BürgerInnen. Die Angebote des Lükaz richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 25 Jahre. Punktuelle Angebote für über 25-Jährige sind aber auch möglich.

Thema Jugendschutz aktuell

Die Weitergabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann. Auf diese Tatsache macht der Fachbereich Kinder-Jugend-Familie ausdrücklich aufmerksam

Jugendschutzgesetz

Rauchen unter 18 Jahren ist seit dem 1. September 2007 nicht mehr gestattet!

Auch wenn manche das nicht glauben wollen oder bisher nichts davon gehört haben - seit Samstag, 1. September 2007 dürfen an Kinder und Jugendliche keine Tabakwaren mehr abgegeben und ihnen darf auch das Rauchen nicht mehr gestattet werden.

Links zu dieser Seite:
www.regierenkapieren.de
Online-Portal der Bundesregierung für Kinder und Jugendliche zum Thema "Regierung", über die Bundeskanzlerin, die verschiedenen Minister und ihre Ressorts
www.kinder.diplo.de
Außenpolitische Themen kindgerecht aufbereitet