Rauchen unter 18 Jahren ist seit dem 1. September 2007 nicht mehr gestattet!
Auch wenn manche das nicht glauben wollen oder bisher nichts davon gehört haben - seit Samstag, 1. September 2007 dürfen an Kinder und Jugendliche keine Tabakwaren mehr abgegeben und ihnen darf auch das Rauchen nicht mehr gestattet werden. Die Automaten müssen spätestens am 1. Januar 2009 umgerüstet worden sein. Das Jugendschutzgesetz (§§ 10, 28) ist im Rahmen des neuen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in diesem Sinne geändert worden.
Also: Die bisherige Altersgrenze für den Kauf von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit wird von 16 auf 18 Jahre angehoben.
Der aktuelle (geänderte) Text des JuSchG steht am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung.