Die allgemeinen Kommunalwahlen fanden am Sonntag, den 30. August 2009 statt. Gewählt wurden in Lünen als kreisangehörige Stadt von den Bürgerinnen und Bürgern in direkter Wahl:
- der Rat,
- der Bürgermeister,
- der Kreistag und
- der Landrat.
Es handelte sich somit um 4 verbundene Wahlen.
Die Mitglieder des Rates in den Gemeinden und des Kreistages wurden gem. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG), § 42 Abs. 1 Gemeindordnung (GO) i. V. m. § 27 Abs. 1 Kreisordnung (KrO) in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Die Wahlen der Vertretungen erfolgen grundsätzlich für eine fünfjährige Wahlperiode. Die Amtszeit des Bürgermeisters bzw. Landrats endet jeweils erst nach Ablauf von sechs Jahren.
Wahlberechtigt waren alle Deutschen und Unionsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im jeweiligen Wahlgebiet - d. h. in der Gemeinde bzw. im Kreis - ihre (Haupt-)Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, ohne eine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets zu haben, sofern nicht ein Wahlausschlussgrund vorliegt.



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