Hier finden Sie städtische Informationen, die nach deutschem Recht für die Erbringung von Dienstleistungen in unserer Kommune relevant sein könnten.
Nach der Entscheidung des Landestages vom 03.12.2009 ist die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners den Kreisen und kreisfreien Städten zum 28. Dezember 2009 übertragen worden. Die Funktion des einheitlichen Ansprechpartners geht auf die entsprechende EU-Dienstleistungsrichtlinie zurück.