Umlegungsausschuss & Grundstücksgeschäfte
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Bebauungspläne werden auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Die Realisierung der Bebauungspläne ist nicht immer auf Anhieb möglich, denn eine freiwillige Einigung der Grundstückseigentümer scheitert oft an den unterschiedlichen Interessenlagen. Oft muss die Eigentumsstruktur an Grund und Boden in diesen Bereichen durch die Bodenordnungsverfahren „Umlegung“ oder „vereinfachte Umlegung“ neu gestaltet werden. mehr Informationen Ansprechpartner: Georg Siebert Tel. 02306 104-1338 |



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