Und: Was macht eigentlich eine Gleichstellungsbeauftragte?
Die Gleichstellungsbeauftragte ist für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lünen Ansprechpartnerin für alle gleichstellungsrelevanten Fragen. Des Weiteren ist sie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung tätig.
Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus dem Grund- sowie dem Landesgleichstellungsgesetz und der Gemeindeordnung NRW.
Der Verfassungsauftrag lautet:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten treibt dieses voran.
Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus dem Grund- sowie dem Landesgleichstellungsgesetz und der Gemeindeordnung NRW.
Der Verfassungsauftrag lautet:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten treibt dieses voran.



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