In der Abteilung Verkehrssicherung, Technisches Rathaus, werden ab April jeden Jahres die Parkausweise für die Anwohner des Seeparks ausgegeben. Sie gelten für die Zeit vom 1. Mai bis 30. September des Jahres. In dieser Zeit ist das Wohngebiet um den Seepark eine "Parkverbotszone", sodass das Parken nur mit diesem Ausweis erlaubt ist.
Die Ausweise können ab dem 19. März im Technischen Rathaus in der 2. Etage, Zimmer 236, in der Zeit von Montag bis Donnerstag, 8:30 bis 12:30 Uhr sowie 13:30 bis 16:00 Uhr und Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr abgeholt werden.
Bewohnerinnen und Bewohner des Wohngebietes benötigen zur Ausstellung der Parkberechtigung einen gültigen Personalausweis (ersatzweise bei neu Hinzugezogenen: die Meldebescheinigung oder die Vorlage des Mietvertrages) und den Kraftfahrzeugschein. Jeder Bewohner erhält wie im Vorjahr, einen auf das jeweilige Kraftfahrzeugkennzeichen ausgestellten Parkausweis.
Darüber hinaus kann je kennzeichenbezogenen Ausweis ein Besucherausweis beantragt werden.
Die Verwaltungsgebühr nach der Straßenverkehrsordnung beträgt für den kennzeichenbezogenen Ausweis 10 Euro, für den Besucherausweis 5 Euro.
Bei zusätzlichem Bedarf im Falle von Familienfeiern (wie Geburtstag, Taufe, kirchliche Feiern usw.) können nach Absprache mit der Verkehrssicherung Tagesausweise kostenlos beantragt werden.



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