Saisonale Regelungen

hier alle Meldungen zum Nachlesen:

Vorschriften für das Abbrennen von Osterfeuern

Nach einer Änderung des Ortsrechts vom 14.12.2009 dürfen Osterfeuer nur noch von örtlichen Glaubensgemeinschaften, Parteien, Vereinen und Siedlungsgemeinschaften im Rahmen einer öffentlichen, für jedermann zugänglichen Veranstaltung durchgeführt werden.

Stille Feiertage

Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NW) enthält die Vorschriften, was an diesen Tagen erlaubt und nicht erlaubt ist. Darüber hinaus sind die Regelungen des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) zu beachten.

Nachfolgend eine Übersicht der Regelungen und Verbote für die stillen Feiertage

Eis- und Schneeglättebeseitigung im Stadtgebiet Lünen: Hinweise zur Räumpflicht

Gehwegreinigung im Stadtgebiet Lünen: Hinweise zur Reinigungspflicht

Den meteorologischen Herbstbeginn nimmt die Abteilung Öffentliche Ordnung zum Anlass, auf die in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Lünen geregelte Pflicht der Eigentümer zur Gehwegreinigung besonders hinzuweisen, denn zu dieser Jahreszeit verzeichnet die Abteilung vermehrt Beschwerden über wucherndes Unkraut auf Gehwegen.

Silvester-Feuerwerk

Beim Abbrennen eines Silvesterfeuerwerks wird um Beachtung der folgenden Informationen gebeten.

Parkausweise »Seepark«

Ab --------- werden im Technischen Rathaus die diesjährigen Parkausweise für die Anwohner des Seeparks ausgegeben. Sie gelten wieder für die Zeit vom 1. Mai bis 30. September des Jahres.