Eine Vielzahl von Ruhrgebietsstädten hat sich darauf verständigt, den Handwerksbetrieben in der hiesigen Region das Parken von Firmenfahrzeugen bei der Erledigung von Reparaturen und Montagearbeiten durch die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung zu erleichtern.
Einen Antrag auf Genehmigung können diejenigen Handwerksbetriebe stellen, deren Tätigkeiten (Gewerke) in der unten näher bezeichneten Gewerkeliste aufgeführt sind.
Der so genannte Ruhrgebietsparkausweis erlaubt in verkehrsrechtlich angeordneten Verbotsbereichen, z. B. Parkzonen mit Parkscheibenregelung, das Parken zum Zwecke der Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten.
Die Genehmigung kann für ein Firmenfahrzeug sowie ein Ersatzfahrzeug erteilt werden. Der jeweils für ein Jahr gültige Ausweis ist bei der Verkehrsbehörde des Firmensitzes zu beantragen.
Für das Stadtgebiet Lünen ist die Abteilung Verkehrssicherung der Stadt Lünen zuständig. Die Kosten hierfür betragen 150,-- Euro .
Weitere Informationen enthalten eine Infobroschüre über den Ruhrgebietsausweis, die Gewerkeliste und das Antragsformular. Diese stehen als PDF-Dateien im nachfolgenden Download-Bereich zur Verfügung.



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