Blitzer

Mobile Geschwindigkeitsüberwachung der Stadt Lünen

Durch mehr Transparenz Unfälle vermeiden: Nach der Polizei und dem Kreis Unna wird auch die Stadt Lünen zukünftig ihre Standorte für Geschwindigkeitsmessungen öffentlich ankündigen.

**********************************************************************************************

Rechtliche Grundlagen

Gemäß § 48 Abs. 2 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) vom 13.05.1980 (GV. NW. 1980 S. 528) in der zur Zeit gültigen Fassung sind die großen kreisangehörigen Städte unbeschadet der Zuständigkeit der Polizeibehörden zuständig für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr an Gefahrenstellen.

Bei der Stadt Lünen wird diese Aufgabe durch die Abteilung Öffentliche Ordnung und Verkehrssicherung wahrgenommen.

Begriff der Gefahrenstellen

Gefahrenstellen sind:

a. schutzwürdige Bereiche

Das sind sind Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Dies ist z.B. der Fall, wenn sich in unmittelbarer Nähe Kindergärten, Schulen, Spielplätze, Seniorenheime oder andere Objekte für ähnlich schutzbedürftige Personen befinden. Auch Bus- und Schulbushaltestellen sowie Schulwege, die ein Queren der Fahrbahnen erfordern, sind als schutzwürdige Bereiche zu verstehen. Ebenso zählen hierzu Knotenpunkte, Einmündungsbereiche oder Streckenabschnitte, auf denen die Polizei Unfallauffälligkeiten festgestellt hat, auch wenn diese noch nicht zu einer Feststellung als Unfallhäufungsstelle (siehe b.) geführt haben.

Die mit schutzwürdigen Bereichen einhergehenden Messstellen werden im Benehmen mit der Polizei unter Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse festgelegt. Nutzungszeiten von schutzwürdigen Bereichen (z.B. Öffnungszeit von Kindergarten oder Schule) werden ebenso berücksichtigt

b. Unfallhäufungsstellen:

Unter Unfallhäufungsstellen sind die von der Polizei Dortmund ermittelten und der Abteilung Öffentliche Ordnung und Verkehrssicherung formell gemeldeten Einmündungen und Knotenpunkte (Unfallhäufungsstellen) und Straßenstrecken (Unfallhäufungsstrecken) zu verstehen, bei denen die jeweils zur Feststellung als Unfallhäufungsstelle landesrechtlich vorgegebenen Richtwerte erreicht oder überschritten werden und bei denen nichtangepasste Geschwindigkeiten bei der Unfallentwicklung mitgewirkt haben können.

*********************************************************************************************

Wochenübersicht 21. Kalenderwoche

Montag, 21.05.2012

  • Lanstroper Straße
  • Niederadener Straße
  • Viktoriastraße
  • Bahnstraße

Dienstag, 22.05.2012

  • Wehrenboldstraße
  • Hüttenallee
  • Stadttorstraße
  • Ernst-Becker-Straße

Mittwoch, 23.05.2012

  • Gahmener Straße
  • Schachtweg
  • Parkstraße
  • Bäckerstraße

Donnerstag, 24.05.2012

  • Achenbachstraße
  • Mühlenbachstraße
  • Moltkestraße
  • Schulstraße

Freitag,  25.05.2012

  • Münsterstraße
  • Graf-Adolf-Straße
  • Wittekindstraße
  • Elsa-Brändström-Straße

**********************************************************************************************

Hinweis:
Eine Änderung der geplanten Einsatzzeiten (nach Datum und/oder Ort) aus unvorhersehbaren organisatorischen oder örtlichen Gründen (z.B. technische Probleme, widrige Witterung oder Personalausfall) bleibt vorbehalten. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung der geplanten Messungen am genannten Ort oder zu einer bestimmten Zeit. Es muss darüber hinaus im gesamten Kreisgebiet mit kurzfristigen Kontrollen durch die Polizei Dortmund und den Kreis Unna gerechnet werden.

22. Mai 2012