Silvester-Feuerwerk

Höhenfeuerwerk, Quelle: http://de.wikipedia.org
Höhenfeuerwerk, Quelle: http://de.wikipedia.org

Beim Abbrennen eines Silvesterfeuerwerks sind nachfolgende Regelungen zu beachten.
 

Wer darf Feuerwerkskörper kaufen ?

  Klasse I : Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.

  Klasse II: Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

 Wann dürfen Silvesterfeuerwerkskörper verkauft werden ?

Silvesterfeuerwerkskörper dürfen nur in der Zeit vom 29. Dezember bis 31. Dezember verkauft werden. Fällt allerdings der 28. Dezember auf einen Donnerstag, Freitag oder Samstag, so können pyrotechnische Gegenstände der Klasse II bereits am 28. Dezember an den Endverbraucher abgegeben werden.

 

Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern!



Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche Stoffe. Sie dürfen nur im Freien und nur dann verwendet werden, wenn sie vom Bundesamt für Materialprüfung (BAM) zugelassen sind bzw. eine CE-Kennzeichnung tragen. Die Gebrauchsanweisungen bzw. Sicherheitshinweise der Hersteller auf den Feuerwerksartikeln sind unbedingt zu beachten.
 
Durch das Bereitstellen eines Feuerlöschers bzw. Eimers mit Wasser ist für eine Löschmöglichkeit zu sorgen.


Feuerwerkskörper und Raketen dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden.
 
Weitergehende Informationen für Einzelhändler, Tipps für Eltern und Kinder enthalten Merkblätter der

Industrie- und Handelskammer Dortmund, www.dortmund.ihk24.de

bzw. der

Bezirksregierung Arnsberg, www.bezreg-arnsberg.nrw.de