Masterplan Einzelhandel - Nahversorgungskonzept

Im Supermarkt an der Kasse

Der Rat der Stadt Lünen hat am 04.02.2010 die erste überarbeitete Fassung des Nahversorgungskonzeptes als Baustein des Masterplans Einzelhandel der Stadt Lünen und die darin enthaltenen Ziele und Beurteilungskriterien für nahversorgungsrelevante Einzelhandelsvorhaben beschlossen.

Mit dem Nahversorgungskonzept werden geeignete Standorte für den Einzelhandel bestimmt. Ziel des Konzeptes ist die zentrengerechte räumliche Steuerung des Einzelhandels, um den Einzelhandelsstandort Lünen zu beleben und die Nahversorgung zu sichern.

Die Ursprungsfassung des Nahversorgungskonzeptes wurde am 08.06.2006 vom Rat der Stadt Lünen beschlossen. Da der Masterplan Einzelhandel und das Nahversorgungskonzept weiterhin die Rahmen setzende Grundlage für die Bauleitplanung und Genehmigung von Vorhaben bilden sollen, wurde eine Fortschreibung und Aktualisierung notwendig. Diese überarbeitete Fassung liegt jetzt vor. Dabei wurden zunächst die beurteilungsrelevanten Kennzahlen (Kaufkraft, Einwohner) und der Bestand an nahversorgungsrelevanten Betrieben aktualisiert. Die Beschreibungen der einzelnen Zentren und deren Entwicklungsperspektiven wurden entsprechend dem inzwischen erreichten Umsetzungsstand des Nahversorgungskonzeptes modifiziert.

Um das Nahversorgungskonzept in seiner Funktion als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB nutzen zu können, wurde im Oktober / November 2009 eine Beteiligung im Sinne einer regionalen / interkommunalen Abstimmung gemäß Einzelhandelserlass 2008 durchgeführt. Hierzu wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt.

 

Das Nahversorgungskonzept der Stadt Lünen steht Ihnen im Downloadbereich dieser Seite zur Ansicht zur Verfügung!

 

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Astrid Linn

Abteilungsleiter Thomas Berger

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