Denkmalschutz und Denkmalpflege
Die Erhaltung von Bau-, Boden- und beweglichen Denkmälern ist eine wichtige Aufgabe der Stadtbildpflege. Für den Bereich der Stadt Lünen nimmt die Abteilung Stadtplanung die Aufgabe der "Unteren Denkmalbehörde" wahr.
Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- Beratung von Bauwilligen, Architekten, Eigentümern, Handwerkern usw. in allen denkmalpflegerischen Fragen
- Begutachtung und Festlegung denkmalpflegerischer Anforderungen im Rahmen von Bauanträgen
Des Weiteren erhalten Sie Hinweis zu(r):
- Unterschutzstellung bzw. zur Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Lünen
- denkmalrechtlichen Erlaubnis - Im Sinne des Denkmalschutzes besteht eine generelle Erhaltungspflicht für Baudenkmale. Für Eingriffe in Baudenkmale oder in die Umgebung von Baudenkmalen ist eine Genehmigung einzuholen.
- Denkmalförderung
- Steuerbescheinigungen
Rechtsgrundlagen
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NW)



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