Die Abteilung Öffentliche Ordnung macht darauf aufmerksam, dass zum diesjährigen Oktoberfest eine ordnungsbehördliche Allgemeinverfügung über das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen beim Oktoberfest Lünen-Süd 2011 erlassen wird. Während des Zeitraumes des Oktoberfestes, 16. bis 19. September, ist demnach das Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen aller Art untersagt.
Das Verbot gilt für die Jägerstraße zwischen Saarbrücker Straße und Adolf-Damaschke-Straße, den Markplatz Lünen-Süd, die Adolf-Damaschke-Straße zwischen Jäger- und Kolpingstraße sowie den Kreuzungsbereich Jägerstraße/Alsenstraße/Bahnstraße. In diesem Bereich erstreckt sich das Glasverbot auf die öffentlichen Verkehrsflächen, die frei zugänglichen Hauszugänge, die Treppenanlagen und Innenhöfe unbeschadet der Eigentumsverhältnisse.
"Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre mit ständig wachsenden Scherbenmengen und den daraus resultierenden zunehmenden Gefahren durch Schnittverletzungen für die Besucher dieser beliebten Veranstaltung sehen wir in dem Glasverbot die einzig wirksame präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr," so die stellvertretende Abteilungsleiterin Ute Kamp.