wie wäre es z.B. mit einer katzensteuer, diese wird seit jahren schon in ganz nrw diskutiert. die rede war von 20 euro pro tier pro jahr, die auch z.B. für die tierheime und die zwangskastration für streuner benützt werden könnten.
Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes gibt es etwa 10 Mio. Katzen in Deutschland, von denen aber rd. 2 Mio. wild leben. Dagegen sollen in Deutschland rd. 5,2 Mio. Hunde leben. Wenn man diese Zahlen auf Lünen reduziert, würde bei einer Steuer von 20 € pro registrierbarer Katze ein Steuerertrag von rd. 100.000 – 120.000 € entstehen. Die Erhebung dieser Steuer verursacht nach den Erfahrungen aus anderen Bereichen einen Verwaltungsaufwand (Erfassung, Veranlagung, Vollstreckung), der den Steuerertrag vermutlich größtenteils oder sogar vollständig kompensiert.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat – obwohl verschiedene Kommunen bereits Interesse signalisiert haben – bisher noch keine Genehmigung zur Erhebung einer Katzensteuer erteilt.
Sicherlich gibt es einzelne kleinere Einsparpotentiale oder Möglichkeiten zu Mehreinnahmen, wie z.B. weitere Erhöhung der Hundesteuer für den 2. und weitere Hunde.
Die Anregung, die Hundesteuer für den 2. und weitere Hunde anzuheben, werden wir in die aktuellen politischen Beratungen einbringen.
Heraufsetzung der Vergnügungssteuer.
Eine Erhöhung der Vergnügungssteuer ist bereits 2011 erfolgt. Vor einer weiteren Anhebung müssen von der Verwaltung zunächst bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen geprüft werden. Hier gilt z.B. das „Erdrosselungsverbot“ – das heißt, dass die Abgaben nicht so hoch sein dürfen, dass sie Unternehmen über Gebühr belasten. Wir werden Ihren Vorschlag aber gerne weiter verfolgen und über die Ergebnisse berichten.
Vielleicht kann man auch so eine Art Bürgerfonds gründen, in den Bürger freiwillig Geld einzahlen können, von dem dann Straßenlaternen alter Technik durch neue ersetzt werden können. Die Einsparungen an Energiekosten könnten dann genutzt werden, die eingezahlten Fondsgelder zu verzinsen. Je nachdem wie die Amortisationszeit solcher neuartiger Straßenlaternen wäre, könnte auch ein geschlossener Fonds gewählt werden, der mit den Geldern aus Energiekosteneinsparungen gleichzeitig das Fondsvermögen tilgt und verzinst, so dass der Bürgerfonds eher als Bürgerdarlehen anzusehen wäre. Bei entsprechend geringen Amortisationszeiten könnte so die Straßenbeleuchtung wieder in den Besitz der Stadt übergehen, bevor die Lebensdauer der Beleuchtungsanlage überschritten ist. Davon würde zum einen die Stadt profitieren, zeitgleich aber auch bei angemessener Verzinsung die Bürger der Stadt.
Mein Vorschlag zu einer Möglichkeit der Einsparungen im Haushalt: Bitte schauen Sie sich einmal genau die Möglichkeiten einer Kreditaufnahme beim Bürger der Stadt an.
Die hohen Zinsen der Banken können hier solide vermieden werden. Ich bekomme bei der Bank 0,5 % Zinsen. Wenn ich bei der Stadt mein Geld besser anlegen könnte, täte ich dies natürlich gern. Zumal die Stadt ein zuverlässiger Partner ist.
Dieses Modell der Bürgerbeteiligung wurde am 18.11.2011 im WDR 3 Fernsehen in der Sendung -Angeklickt- von Jörg Schieb vorgestellt.
Bürgerkredit: die Stadt borgt sich Geld von den Bürgern. Wer sein Geld der Stadt für 2 Jahre borgt, bekommt 2% Zinsen auf das geborgte Geld und 3%, wenn man es für 5 Jahre borgt. Mindestsumme z.B. 5.000 €.
Die Idee, einen Bürgerfonds zu gründen, ist grundsätzlich zu begrüßen, da dadurch auch ein größeres „Wir-Gefühl“ entsteht. Zwei Gründe sind jedoch zu beachten:
o Die Rendite für die Fondsteilnehmer ist bei einer sehr langen Amortisationszeit so gering, dass keine Angebote erfolgen werden;
o Eine Kommune erhält über verschiedene Programme der KfW-Bank sehr günstige Darlehen, so dass eine vergleichbare Rendite für die Fondsteilnehmer nicht von Interesse ist.
Die Erfahrungen anderer Städte mit Kommunalfonds zeigen außerdem, dass der Verwaltungsaufwand relativ hoch ist, so dass eine Gemeinde über Kommunaldarlehen günstiger und wirtschaftlicher finanzieren kann.
Einführung einer Katzensteuer von 30€/Tier Einnahmenschätzung ca. > 150 T€/Jahr
Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes gibt es etwa 10 Mio. Katzen in Deutschland, von denen aber rd. 2 Mio. wild leben. Dagegen sollen in Deutschland rd. 5,2 Mio. Hunde leben. Wenn man diese Zahlen auf Lünen reduziert, würde bei einer Steuer von 30 € pro registrierbarer Katze ein Steuerertrag von rd. 150.000 € entstehen. Die Erhebung dieser Steuer verursacht nach den Erfahrungen aus anderen Bereichen einen Verwaltungsaufwand (Erfassung, Veranlagung, Vollstreckung), der den Steuerertrag vermutlich größtenteils kompensiert. Das Land Nordrhein-Westfalen hat – obwohl verschiedene Kommunen bereits Interesse signalisiert haben – bisher noch keine Genehmigung zur Erhebung einer Katzensteuer erteilt.
Einführung einer Pferdesteuer von 500€/Jahr. Annahme: 200 Pferde, Einnahme 100 T€/Jahr.
Eine Steuer für Pferde, wenn sie nicht für therapeutische, land- oder forstwirtschaftliche Zwecke benötigt werden, befürworte ich ebenfalls.
Derzeit wird dieser Vorschlag in vielen Städten diskutiert. Eingeführt wurde die Steuer nach unseren Recherchen in NRW noch in keiner Stadt. Die Erhebung dieser Steuer verursacht nach den Erfahrungen aus anderen Bereichen einen Verwaltungsaufwand (Erfassung, Veranlagung, Vollstreckung), der den Steuerertrag vermutlich größtenteils kompensiert.
weiterhin könnte die stadt lünen eine sexsteuer erheben, so wie es z.B. schon in oberhausen üblich ist.
zum Thema Einnahmequelle möchte ich folgenden Vorschlag machen. Wenn man für Katzen, Pferde u.ä. Steuern erheben möchte, dann bitte auch auf Tauben. Denn diese Tiere schaden nicht nur Hausbesitzern. Gruß Dirk Reinke
Steuern, Steuern,.... alle Welt spricht von Steuern. Lünen braucht mehr Steuereinnahmen, um seinen maroden Haushalt wieder auf Vordermann zu bringen. Da komme ich doch auch einmal mit einem Steuervorschlag, auch wenn er nicht so ganz ernst gemeint ist! Man schicke jeden Bürger der Stadt Lünen zu seinem Hausarzt, wo dann das Lungenvolumen bei einem ganz normalen Atemzug gemessen wird. Aus den Ergebnissen aller Probanden wird dann ein Durchschnittswert ermittelt, welcher dann auf die Minute, die Stunde, den Tag und das Jahr errechnet wird! Anhand dieser Ergebnisse wird sodann eine sogenannte Atemsteuer erhoben!! allerdings sollte man dann alle umweltschädlichen Projekte schließen, weil, es muss ja eine gute Qualität der Atemluft gewährleistet sein!! :)
Einführung einer Katzensteuer, in Höhe der Hälfte des Hundesteuerbetrages. Darüber hinaus sollten analog zu der Hundesteuer ebenfalls die Zweitkatzen etc. besteuert werden. Bei dieser Regelung müsste sich auf jeden Fall ein Steuerertrag ergeben.
Ich halte die Katzensteuer für absolut machbar. Es ist ein Wahnsinn, wie viele dieser Tiere in unserer Stadt leben und die Natur durcheinander bringen. Ich kann auch die angegebenen 150.000 Euro Kosten nicht nachvollziehen!! Bei der Katzensteuer jeden Haushalt anschreiben und darauf hinweisen, das Steuer fällig wird. Meldeformular ins Netz stellen und fast fertig. Die Bearbeitung kann man natürlich teuer rechnen, aber letztendlich ist das Personal vorhanden!! Ebenso die Pferdesteuer!! Wer dieses Hobby nutzt, kann auch dafür zahlen.
Verschmutzungssteuer! Lünen hat schon einen gewissen Ruf als dreckige Stadt, das machen 3 oder 4 antiquarische Kohlekraftwerke nicht besser. Man kann von Lünen nicht erwarten, die Industrie ganz zu vergraulen, jedoch können für die Nutzung der gemeinsamen Ressourcen höhere Steuern verlangt werden. Eine sauberere Stadt lockt zudem Leute, die sich hier niederlassen wollen, statt jene zu vergraulen, die es sich leisten können, sich einen gesünderen Wohnsitz zu suchen.
Bettensteuer oder, wie es in anderen Städten genannt wird: "Kulturförderabgabe" erheben. Die Erhebung dieser Steuer auf den "reinen" Übernachtungspreis könnte einen kleinen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung beitragen.
Die Erhebung von Sondersteuern verursacht nach den Erfahrungen aus anderen Bereichen einen Verwaltungsaufwand (Erfassung der Steuerpflichtigen, Veranlagung und Bescheiderstellung, Kontrolle der Steuerpflicht einschl. Änderungsbearbeitung, Mahn- und Vollstreckungstätigkeiten bei Nichtzahlung), der den Steuerertrag vermutlich größtenteils oder sogar vollständig kompensiert. Die Stadt Lünen hat auch schon die Einführung einer Zweitwohnungssteuer geprüft. Auch diese Prüfung ergab, dass der Verwaltungsaufwand höher ist als der Steuerertrag.
Neben dem fiskalischen Aspekt gibt es aber bei verschiedenen Steuern einen ordnungspolitischen Aspekt, der im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutiert werden sollte.
Des Weiteren sollten die Gebühren für städtische Leistungen (z.B. Beantragung Personalausweis etc.) in einem moderaten Rahmen erhöht werden. Dieser Vorschlag lässt sich m. E. ohne großen Verwaltungsaufwand schnell umsetzen.
Die Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lünen wurde am 01.07.2010 geändert.
Gebühren für Personalausweise sind Angelegenheit des Bundes und daher nicht von der Stadt Lünen beeinflussbar.
Eine andere Möglichkeit wäre, z.B. eine Erhöhung der Kindergartenbeiträge für Besserverdienende (ab einem Einkommen von 100.000 €).
Besserverdienende zahlen bereits einen erhöhten Kindergartenbeitrag. Die aktuelle Tabelle der Elternbeiträge finden Sie hier.
meiner Meinung nach ist es ziemlich schwer, Vorschläge zu machen, wie die Stadt sparen könnte. Ein Problem ist auf jeden Fall, dass immer mehr Geschäfte schließen und zwar ziemlich wichtige Geschäfte. Es wäre sinnvoll, wenn die Stadt die Steuern für die Miete der Geschäfte nicht ständig erhöhen würde.
Stadt soll mehr Einfluss auf Vermieter in der City nehmen, damit diese die Mieten senken. Dies führt zu einer Belebung des Einzelhandels.
Verwaltung, Wirtschaftsförderung, Agentur für Arbeit und IHK sollten Daten sammeln (Kaufkraft- Index), um dadurch ein quartalsmäßiges Frühwarnsystem zu erhalten.
Die Geschäfte in der Innenstadt befinden sich ausschließlich in Gebäuden privater Eigentümer. Daher hat die Stadt keinen Einfluss auf die Höhe der Miete.
Ich würde die Entsorgungs-Gebühren für den Sperrmüll senken. Mit Sicherheit wäre dann die Verunreinigung durch Sperrgut mancher Flächen nicht so groß, so dass dort Kosten gespart werden könnten.
Die Beseitigung der sogenannten „wilden Müllkippen“ (Verunreinigung von Flächen durch Sperrmüll) wird mit einem jährlichen Kostenaufwand von rd. 55.000 € aus den Abfallbeseitigungsgebühren finanziert.
Sollte die Stadt die Gebühren für die Abgabe von Sperrmüll am Wertstoffhof und auch für den Abholservice halbieren, würde dies nach unserer Kalkulation zu geringeren Gebührenerlösen von 110.000 € führen. Dies müsste durch eine Erhöhung der Abfallgebühren wieder ausgeglichen werden. Es ergäbe sich somit zwar keine Entlastung für den städtischen Haushalt, aber eine weitere Belastung für die Gebührenzahler.
Wir werden Ihre Anregung in die politischen Haushaltsberatungen einbringen.
Nach dem Wochenmarkt würde ich auch die Marktbetreiber dazu verpflichten, um ihren Platz herum den Müll zu entsorgen.
Zwei Hinweise zu Ihrem Vorschlag:
Der Wochenmarkt ist ein Gebührenhaushalt (ein Gebührenhaushalt ist ein eigenständiges Budget, bei dem die Aufwendungen vollständig durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden – somit entsteht keine Be- oder Entlastung des städtischen Haushaltes). Eine Verringerung der Kosten durch Eigenreinigung der Marktbeschicker würde somit nicht zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes führen, sondern zu einer Minderung der Stellplatzgebühren.
Bei einem Wochenmarkt mit rund 50 Marktbeschickern ist – insbesondere bei Starkwind – die Vermüllung des Markplatzes nur sehr schwer einzelnen Händlern zuzurechnen. Die von Ihnen vorgeschlagene Regelung wird bei dem samstags stattfindenden Viktualienmarkt (mit wenigen Marktbeschickern) in Lünen bereits praktiziert.
Man sollte ebenfalls darüber nachdenken, ob der Seepark nicht kostenpflichtig werden soll. Es wären damit einige Probleme geklärt.
Der Besuch des heutigen Seeparks war während der Landesgartenschau 1996 bereits kostenpflichtig. Diese Regelung konnte nach Beendigung der Landesgartenschau nicht aufrecht erhalten bleiben, weil durch das Seeparkgelände ein beliebter Fuß- und Radweg (Schwansbeller Weg) führt, der die Ortsteile Horstmar und Niederaden mit der Stadtmitte verbindet. Eine Einzäunung des Seeparkgeländes, die bei der Erhebung von Eintrittsgeld notwendig wäre, würde die attraktive Verbindung zwischen Lünen Mitte und den südlichen Ortsteilen zerstören.
Für das Baden im Seepark sollte in den Sommermonaten ein Eintrittsgeld erhoben werden. Zu diesem Zweck kann eine Teilfläche zwischen dem Hauptweg und dem See, der im Sommer als Liegewiese dient, eingezäunt werden. Dadurch ist sichergestellt, dass der übrige Seepark weiterhin durchquert werden bzw. kostenfrei genutzt werden kann. An einem zentralen Zugang zu dem abgetrennten Gelände kann in diesem Fall eine Benutzungsgebühr erhoben werden. Es ist nicht einzusehen, dass der See in erster Linie von tausenden Nicht- Lünern kostenfrei genutzt wird und die Stadt lediglich erhebliche Kosten für die Beseitigung des Mülls und für die Pflege des Geländes aufbringen muss. Durch die Erhebung eines Eintrittsgeldes für das Baden wäre hingegen endlich eine Gegenfinanzierung der erheblichen Kosten möglich.
Wir werden die Anregung aufgreifen und in die aktuellen politischen Haushaltsberatungen einbringen
Für Veranstaltungen Gebühren verlangen (Kirmes, Schützenfeste, Brunnenfest etc.), wenn dies schon geschieht, die Gebühren erhöhen auf mindestens 25.000€ pro Tag, ansonsten keine Genehmigung.
Nachfolgend einige ergänzende Hinweise zu dem Vorschlag:
Es gibt in Lünen sowohl eine „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen“ als auch eine „Satzung über die Erhebung von Standgeldern bei Kirmesveranstaltungen, Stadtfesten und ähnlichen Veranstaltungen“. In diesen Satzungen werden u.a. die Gebühren bzw. Standgelder für die in dem Vorschlag genannten Veranstaltungen geregelt. Sie können diese Satzung auf der Homepage der Stadt Lünen unter Rathaus/ Gebühren, Satzungen (Ortsrecht) jederzeit einsehen. Wir werden Ihren Vorschlag – insbesondere hinsichtlich der Erhöhung der Gebühren - in die politischen Haushaltsberatungen einbeziehen.
Höhere Gebühren für Totengräber und Beerdigungen auf städtischen Friedhöfen.
Das Friedhofs- und Bestattungswesen ist ein städtischer Gebührenhaushalt (ein Gebührenhaushalt ist ein eigenständiges Budget, bei dem die Aufwendungen durch Gebühreneinnahmen gedeckt werden – somit keine Belastung des städtischen Haushaltes eintritt). Da der Gebührenhaushalt derzeit eine Unterdeckung (zu wenig Gebühreneinnahmen) aufweist, ist im Frühjahr mit einer Gebührenerhöhung zu rechnen. Eine von Ihnen vorgeschlagene Gebührenüberdeckung (mehr Einnahmen als Ausgaben) ist nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Gebührenhaushalten nicht zulässig.
Wir werden Ihre Anregungen aufgreifen und in die politischen Haushaltsberatungen einbringen.
Höhere Steuern für Hunde (mindestens 200€ für einen Hund).
Guten Tag, leider ist der Abgabetermin bereits verstrichen, aber vielleicht können meine Gedanken dennoch in Ihre Überlegungen einfließen. Ich habe in der Wochenend-Zeitung gelesen, dass 4.300 Hundesteuerbescheide demnächst versendet werden. Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, dass offiziell in 4.300 Haushalten mind. 1 Hund lebt!! Diese Zahl hat meiner Einschätzung nach aber nichts mit der Realität in unserer Stadt zu tun und die Anzahl der nicht angemeldeten Hunde könnte in der gleichen Größenordnung liegen. Alleine in unserer kleinen Straße leben mittlerweile 15 Hunde und das nur im neuen Teil dieser Straße!!!! Mein Vorschlag als Hundehalter: - Erhöhung der Hundesteuer um mind. 25 Euro/ p.a.
Die Anregung, die Hundesteuer anzuheben, werden wir in die aktuellen politischen Beratungen einbringen.
Steuer für geringfügige Beschäftigung! Unternehmen, die ihren Personalbedarf viel über 400 Euro-Kräfte, Aushilfen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse decken, sollen extra Steuern zahlen, die sie anderswo ja einsparen. Besonders löbliche Unternehmen mit guten Gehältern sollten ausgezeichnet werden.
Das Steuerfindungsrecht der Kommunen ist begrenzt. Ihr Vorschlag hat keinen örtlichen kommunalen Bezug und müsste bundes- bzw. landeseinheitlich gesetzlich geregelt werden.
ich schlage vor, durch Beteiligungsveräußerungen den Schuldenstand der Stadt wesentlich und nachhaltig zu reduzieren. Die Möglichkeit steigender Zinsen stellt ein nicht unerhebliches Risiko auf der Ausgabenseite dar. Auf der anderen Seite sind die Einnahmen, insbesondere der Stadtwerke Lünen, durch regulatorische Eingriffe nicht langfristig gesichert. Grundsätzlich sollten die Beteiligungen der Stadt kritisch geprüft werden.
Die von Ihnen geäußerte Sorge der zu hohen Verschuldung und des Zinssteigerungsrisikos wird von uns geteilt. Die Kassenkreditverschuldung der Stadt Lünen (vergleichbar einem Überziehungskredit bei einem Girokonto) lag Ende 2011 bei 149.500.000 €. Gerade deshalb sind alle Bemühungen auf eine Konsolidierung des Haushaltes ausgerichtet. Die Stadt Lünen will und darf ab 2014 keine zusätzlichen Kassenkredite mehr aufnehmen.
Die vorgeschlagene Veräußerung von Beteiligungsvermögen muss allerdings genauer betrachtet werden:
Beteiligungen, die Verluste erzeugen (z.B. Bädergesellschaft, Umweltwerkstatt, Verkehrsbetriebe) können nicht gewinnbringend veräußert werden.
Beteiligungen, mit denen gute Veräußerungserlöse zur Schuldentilgung erzielt werden können, werfen einen Ertrag (Dividende) für den städtischen Haushalt ab. Ist der Ertrag höher als die Zinsersparnis aus der möglichen Schuldentilgung, so ist ein Veräußerungserlös unwirtschaftlich.
Die Stadt Lünen versucht, das Beteiligungsportfolio von über 30 Beteiligungen unter wirtschaftlichen (Zinsertrag versus Zinsbelastung) und kommunalpolitischen (Vorsorgungssicherheit, Daseinsvorsorge) Gesichtspunkten zu steuern.
Wir werden uns mit dem Thema im Rahmen der politischen Haushaltsberatungen auseinandersetzen.
Wenn man das Sparziel, 2014 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, ernsthaft verfolgt, darf man höhere Gewerbesteuern (2010) nicht sofort wieder dem laufenden Haushalt zuführen und damit Maßnahmen finanzieren, die u. U., zusätzliche Folgekosten verursachen. Wie sich das bei den über 4,0 Mio. € Konjunkturmitteln in durchaus berechtigte Maßnahmen (Schulen, Turnhallen etc.) auswirkt, kann ich nicht beurteilen.
Die Stadt Lünen hat die gegenüber der Planung um 3 Mio. € höheren Gewerbesteuererträge ausschließlich zur Schuldentilgung eingesetzt. 2010 lag das geplante Defizit bei - 23,1 Mio. €, das Ergebnis bei - 16,0 Mio. € und die Kassenkredite sind im Jahre 2010 „lediglich“ um 10 Mio. € auf 130 Mio. € gestiegen.
Wir werden Ihren Vorschlag dennoch in die politischen Haushaltsberatungen einbeziehen.
Die Berichterstattung in der Presse über das neue Kohlekraftwerk ist zu negativ. Die Stadt soll sich stärker für das Trianel-Kraftwerk aussprechen. Wir brauchen Energie und es bringt zusätzliche Einnahmen in die Stadtkasse.
Die Berichterstattung und Pressearbeit der Stadt Lünen erfolgt parteineutral und sachlich fundiert.
Im Gegensatz dazu können Parteien und Ratsfraktionen gegenüber den Medien ( Rundfunk und Fernsehen sowie Tageszeitungen und Anzeigenpublikationen) eigene Pro- und Kontra- Stellungnahmen zu Investitionsprojekten abgeben.
Diesen Vorschlag werden wir an die politischen Gremien weiterleiten.
Städtische – Gebühren! Gerne wird über eine Gebührenerhöhung ja nicht gesprochen. Doch viele Gebühren sind seit der DM / €-Umstellung genau umgerechnet worden. Dies führt zu ungeraden Beträgen und so muss die Verwaltung viel Kleingeld vorrätig haben. Eine kleine Aufrundung auf gerade Beträge dürfte zu minimalen Mehreinnahmen führen und die Arbeit in der Verwaltung erleichtern.
Nach der Umstellung auf den EURO ist zwar bereits eine erste „Glättung“ der Gebühren erfolgt. Es ist aber richtig, dass viele Gebührensatzungen auch heute noch ‚ungerade Beträge’ ausweisen. Wir werden Ihren Vorschlag aufnehmen und die Satzungen überprüfen.
Man könnte, um ein bisschen mehr Geld in die Kasse zu bekommen, Gewinnlose verkaufen. Als Preise könnte man z.B. ein Jahr frei Parken in Lünen, oder evtl. Nachlässe bei städtischen Gebühren oder ähnliches verlosen. Würde man pro Los 2 Euro nehmen und nur 10.000 Bürger machen mit, wären es immerhin 20.000 Euro. Ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein.
Die Durchführung einer Lotterie ist nur unter bestimmten Rahmenbedingungen erlaubt. Sie muss von verschiedenen Landesbehörden genehmigt werden. Der Personal- und Sachaufwand würde die Einnahmeerwartungen nach Einschätzung der Verwaltung erheblich übersteigen, so dass dadurch kein finanzieller Ertrag für den städtischen Haushalt verbleiben würde. Vorstellbar wäre, dass gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, Verbände) eine Tombola für gemeindliche, gemeinnützige Zwecke durchführen würden.
Wir werden die Anregung prüfen.
Einnahmen durch Werbung auf Fahrzeugen der Feuerwehr.
Werbung an und auf städtischen Fahrzeugen ist grundsätzlich möglich und zulässig. Werbeflächen gibt es beispielsweise an den Müllfahrzeugen. An Rettungsfahrzeugen (z.B. Feuerwehr) sind derartige Werbeflächen allerdings sehr hinderlich und würden die Funktionsabläufe erheblich stören.
Die Stadt Lünen hat in der Vergangenheit mehrere PKW-Dienstfahrzeuge (mit einer Vielzahl von Werbeaufdrucken) benutzt, die von Leasingfirmen kostenfrei zur Verfügung gestellt wurden.
Auch in anderen Bereichen der Verwaltung (außer Schulen) werden Werbemöglichkeiten zur Einnahmebeschaffung genutzt.
Wir werden den Vorschlag bei den kommenden Haushaltsberatungen berücksichtigen.
Wer prüft eigentlich, ob die Hunde alle zur Hundesteuer im aktuellen Jahr angemeldet sind?
Aus Dortmund weiß ich, dass seinerzeit nur die Ankündigung in den Medien dazu geführt hat, dass die Anzahl der gemeldeten Hunde sprunghaft angestiegen ist. Die Dortmunder haben meines Wissens mit einem externen Dienstleister zusammengearbeitet, der provisionsabhängig tätig gewesen ist. Grundsätzlich sollte die Steuermarke als Nachweis immer mitgeführt werden, andernfalls könnte ggfs. ein Ordnungsgeld fällig werden. Die Überprüfung könnte im späteren Verlauf auch im Rahmen der Parkraumüberwachung ohne wirklichen Mehraufwand erfolgen! Neben den nicht unerheblichen Mehreinnahmen wäre die Überprüfung der Hundehalter/Steuerabgabe auch ein guter Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit, denn in einschlägigen Foren wird regelmäßig über die Dummheit der Hundesteuerzahler "philosophiert"!!
Die Stadt Lünen lässt in regelmäßigen Abständen durch eine Firma überprüfen, ob alle Hundebesitzer Hundesteuer zahlen. Die Hundesteuermehreinnahmen aus der Überprüfung übersteigen deutlich die Einmalkosten der Überprüfung.
Die Verwaltung wird auch künftig die Hundesteuerpflichtigen überprüfen.
Für die Zahlung von Grundsteuern und Abgaben sind Zahlungen alle 3 Monate vorgesehen. Es sollte geprüft werden, ob - ähnlich wie bei Versicherungsprämien - bei einer Jahreszahlung zu Beginn des Jahres nicht den Bürgern ein kleiner Nachlass gewährt werden kann und gleichzeitig Zinsvorteile bei der Stadt verbleiben können.
Die Stadt Lünen ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben (z.B. § 28 Grundsteuergesetz) verpflichtet, die vierteljährlichen Steuertermine einzuhalten. Lediglich für Kleinbeträge sind Sonderregelungen (z.B. bei Beträgen bis 15 Euro eine Zahlung zur Jahresmitte) erlaubt und werden in Lünen praktiziert, so dass der Verwaltungsaufwand verringert werden kann und der/die Steuerpflichtigen keine Zinsnachteile in Kauf nehmen müssen. Ein Nachlass für Einmalzahlungen sieht das Gesetz nicht vor.
Hallo. Mein Vorschlag wäre folgender: die Reisegepäckgebühren für den Segelflugplatz Lünen erhöhen. Mit freundlichen Grüßen Maik Zebut
Nach § 39 Abs. 3 der Beförderungsrichtlinien für Personen und Gepäck im Bereich des Segelflugs sind die Gebühren für Reisegepäck auf 40 Kilo zu begrenzen. Eine bundesweit einheitliche Gebühr von 1,50 Euro pro Gepäckstück ist als verbindlich anzusehen. Darin enthalten ist bereits das Trinkgeld für den Gepäckträger.
Im Ernst: netter Vorschlag, den wir an den Segelflugsport-Club weiterreichen werden.
Die Herren der Stadt mögen bitte ein Schuldenkonto einrichten. Ein eigenes neues Konto, auf das Sponsorengelder, Rückerstattungen aus welchen Bereichen auch immer, Steuereinsparungen z.B. vom Kreis, die Hundesteuer, Gelder aus Amtsgerichts-Urteilen, Strafgelder aus Verkehrsverstößen und und und (Sie kennen und wissen hier noch viele Möglichkeiten mehr!). Von diesem Schuldenkonto sollte die Stadt Lünen dann Schulden abbezahlen. Nichts anderes, nur Schulden tilgen.
Bitte richten Sie ein Schuldenkonto ein (ein neues Konto – fern von dem jetzigen Stadt- Konto).
Ein Beispiel:
Ein Urteil des Lüner Amtsgerichts lautet: 2000 € Strafe. Hiervon sollte ein Teil oder die Hälfte der Summe auf das Schuldenkonto gehen. Mit diesem zweckgebundenen neuen Konto sollte der Kämmerer ausschließlich nur Schulden abzahlen.
Oder: Buchen Sie die Hundesteuer auf dieses Konto, denn wir leben nicht mehr im Mittelalter.
Richten Sie ein Schuldenkonto ein. Alles Geld, was auf dieses Konto eingezahlt wird, dient dem Schuldenabbau.
Die Kommunen sind im Rahmen der verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, zunächst die vertraglichen und gesetzlichen Pflichtaufgaben zu erfüllen und die kommunalen Erträge dafür einzusetzen. Der Abbau der Verschuldung durch ein „Schuldenkonto“ ist nur sinnvoll, wenn der kommunale Haushalt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen ist. Ansonsten würde das erhöhte Defizit, das durch die Finanzierung des Schuldenkontos entsteht, durch zusätzliche Kreditaufnahmen finanziert. Die Stadt Lünen ist deshalb zunächst bemüht, den Haushaltsausgleich bis 2014 zu erreichen und danach mit dem Schuldenabbau zu beginnen.
Allerdings wird der Vorschlag, zusätzliche Einnahmen zum Schuldenabbau zu verwenden, aufgrund der Vorgaben der Kommunalaufsicht in Haushaltssicherungsgemeinden bereits praktiziert.