Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Eigenverantwortliche,
weisungsfreie Beauftragtenfunktion im Geschäftsbereich der Rechnungsprüfung in unmittelbarer Verantwortung
zur Behördenleitung (BM) nach § 32 a DSG NW 2000 mit autonomen Initiativ-,
Realisations- und Kontrollfunktionen
(Dienstaufsicht)
- Bearbeitung
von Grundsatzfragen des Datenschutzes und Kontaktstelle zur Landesbeauftragten
für den Datenschutz; Koordination von Maßnahmen des Datenschutzes; Erteilung
von Auskünften im Sinne von § 8 Abs. 2 und § 32 a DSG NRW an Bürgerinnen und
Bürger sowie Betroffene.
- Beratung
der datenverarbeitenden Stelle bei Gestaltung und Auswahl von Verfahren und
Überwachung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Durchführung
der Vorabkontrolle und Führung des Verfahrensverzeichnisses.
- Stellungnahmen zu Anfragen
städtischer Dienststellen bzgl. zu erteilender Auskünfte nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW