Stellenausschreibung/
Stellenangebot Beigeordnete/r

Silhouette Lünen an der Lippe

Die Stadt Lünen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Beigeordnete/n
für das Dezernat
Planen-Bauen-Umwelt-Verkehr.

Zum Geschäftsbereich gehören zurzeit die Abteilungen Vergabe und Service, Stadtplanung, Vermessung, Bauordnung, Öffentliche Ordnung und Verkehrssicherung, Straßenbau und Stadtgrün.

Eine Änderung der Geschäftsverteilung bleibt ausdrücklich vorbehalten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere eine anderweitige Zuordnung der Abteilung Öffentliche Ordnung und Verkehrssicherung in der Diskussion.

Lünen befindet sich im Strukturwandel und ist als größte Stadt im Kreis Unna mit rd. 88.000 Einwohnern urban und überschaubar zugleich.

Gesucht wird eine kreative und zielstrebige Persönlichkeit mit fundierten gestalterischen und planungsrechtlichen Fachkenntnissen, die es versteht, mit dem Rat der Stadt Lünen, dem Bürgermeister und den anderen Beigeordneten vertrauensvoll, loyal und innovativ zusammenzuarbeiten.

Erwartet werden Erfahrungen in der Personalführung, ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, methodische Kenntnisse und Erfahrungen in der Organisation und Leitung von Projekten und Prozessen, Verhandlungsgeschick, Problemlösungsfähigkeit und hohes persönliches Engagement. Gewünscht wird des Weiteren ein ausgeprägtes Bewusstsein für die Wirtschaftlichkeit und die Nachhaltigkeit von Maßnahmen und mehrjährige Berufserfahrung in einer öffentlichen Verwaltung. Es wird vorausgesetzt, dass der Wohnsitz in Lünen genommen wird.

Einstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium [TH/TU] der Fachrichtung Architektur/Städtebau/Stadtplanung, Raumplanung oder ein vergleichbarer Studienabschluss.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Voraussetzungen des § 71 Abs. 3 Satz 1 GO NRW erfüllen. Das Vorliegen der Befähigung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst [Große Staatsprüfung] ist von Vorteil, jedoch nicht Voraussetzung.

Die Einstellung erfolgt als kommunale/r Wahlbeamtin/-beamter. Die Amtszeit beträgt acht Jahre bei grundsätzlicher Verpflichtung zur Weiterführung des Amtes bei Wiederwahl. Die Besoldung wird nach der Besoldungsgruppe B 3 Bundesbesoldungsgesetz gewährt. Dazu kommt eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Eingruppierungsverordnung Nordrhein-Westfalen.

Bewerbungen von Frauen sind auf Grund unserer Frauenförderungs- und Gleichstellungsziele besonders erwünscht.

Auch Schwerbehinderte, die dem Anforderungsprofil entsprechen, werden ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Bewerbungsunterlagen
bis spätestens 12. März 2010
an:

Stadt Lünen
Herrn Bürgermeister Hans Wilhelm Stodollick
- persönlich -
44530 Lünen

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12. März 2010

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