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Corona: Maskenpflicht in städtischen Gebäuden

Alle städtischen Gebäude können weiterhin nur mit einer FFP2-Maske betreten werden. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.

Für einen Besuch im Rathaus ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich, wird aber empfohlen. Alle übrigen Verwaltungsgebäude können nur mit einem Termin betreten werden.

Termine im Bürgerbüro können sowohl online unter www.luenen.de/terminvereinbarung ▶ als auch telefonisch unter 02306 104-2030 vereinbart werden.

Weitere Informationen zur aktuellen Corona-Situation erhalten Sie auf der Info-Seite der Stadt Lünen ▶

Veranstaltungsportal

W I C H T I G !

Bitte beachten Sie bei allen Veranstaltungen, dass die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und der Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der jeweils aktuellsten Fassung eingehalten werden müssen. Das bedeutet insbesondere: Halten Sie ausreichenden Abstand zu anderen Personen (mind. 1,5 Meter), tragen Sie eine Mund-Nase-Bedeckung und beachten Sie allgemeine Hygieneregeln. Für die Aktualität der veröffentlichten Veranstaltungen ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich.