Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Veranstalters
- Name und Mobilfunkerreichbarkeit einer volljährigen verantwortlichen Aufsichtsperson
- genaue Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Osterfeuers unter Beifügung eines Lageplanes sowie zur Art und Menge des Brennmaterials
Der Abbrennplatz des Osterfeuers ist so auszuwählen, dass keine Gefahren oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Rauchentwicklung oder Funkenflug entstehen. Insbesondere ist hierbei die Windstärke zu berücksichtigen. Zu Gebäuden, in denen sich Menschen aufhalten oder aufhalten können, zu öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich Bahngleisen, Versorgungsleitungen und sonstigen baulichen Anlagen, einzeln stehenden Bäumen, Wallhecken, Windschutzanlagen, Feldgehölzen und Gebüschen muss jeweils ein Mindestabstand von 25 m eingehalten werden. Zu Waldflächen und Naturschutzgebieten beträgt der Mindestabstand 100 m.
Das Feuer ist ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, zu beaufsichtigen. Diese Personen dürfen den Abbrennplatz erst verlassen, wenn Feuer und Glut erloschen sind. Ausreichend Löschmittel sollen bereitgehalten werden. Zum Schutz von Kleintieren sollte das Brennmaterial frühestens 14 Tage vorher zusammengetragen werden; am Tag der Veranstaltung ist es vor dem Entzünden umzuschichten.
Bei Rückfragen steht Martin Tamsel von der Stadt Lünen gerne zur Verfügung.