10. Mai 2024
Verwaltungsgericht bestätigt Cannabis-Verbot auf der Himmelfahrtskirmes

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Allgemeinverfügung der Stadt Lünen vom 7. Mai bestätigt, nach der der Konsum von Cannabis auf der Himmelfahrtskirmes verboten ist. Ein Lüner Bürger hatte am 8. Mai per Eilantrag eine Klage gegen das Verbot eingereicht. Das Gericht hat den Eilantrag am gleichen Tag nach einer Einlassung der Stadt Lünen abgelehnt.
Das Gericht führt in seinem Beschluss aus, dass die in der Allgemeinverfügung angeordnete sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung formell nicht zu beanstanden und ausreichend begründet sei. Im Übrigen gelangt das Verwaltungsgericht nach Vornahme einer sog. Interessen- und Vollzugsfolgenabwägung zu dem Ergebnis, dass die Stadt Lünen das Cannabiskonsumverbot auf der Kirmesfläche plausibel und ausreichend auf Gründe des Gesundheits- und Jugendschutzes gestützt habe. Subjektive Interessen des Antragstellers müssten dahinter zurückstehen. Er sei weder vom Besuch der Kirmes ausgeschlossen noch entfalte das Konsumverbot von Cannabis diskriminierende Wirkung.
Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns begrüßt die Entscheidung des Gerichts: "Es ist gut, dass wir nun Rechtssicherheit haben. Die Ablehnung des Eilantrages ist darüber hinaus auch ein wichtiges Signal an alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die ähnlich wie wir von der Entscheidung des Landes, die Verantwortung für die Kontrolle des Cannabis-Gesetzes auf die Städte und Gemeinden abzuwälzen, überrascht worden sind."