14. August 2025
Kommunalwahl 2025: Briefwahlbüro geöffnet – auch Online-Antrag möglich

Für die am 14. September 2025 stattfindende Kommunalwahl sowie die Wahl des Integrationsrates können Bürgerinnen und Bürger das Briefwahlbüro der Stadt Lünen nutzen. Es befindet sich im Erdgeschoss des Nordflügels im Rathaus. Für die Kommunalwahl stehen die Räume 13 bis 19 zur Verfügung, für die Integrationsratswahl die Räume 31 und 32.
Das Briefwahlbüro ist montags von 8 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 12:30 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, 12. September, ist das Büro von 8 bis 15 Uhr geöffnet.
Im Briefwahlbüro erhalten Wahlberechtigte ihre Unterlagen und können diese direkt vor Ort ausfüllen und abgeben. Rechtlich handelt es sich dabei um Briefwahl – der Postweg entfällt. Die Urnenwahl ist nur am Wahlsonntag möglich; für die Gültigkeit der Stimmen spielt es keine Rolle, ob zu Hause, im Briefwahlbüro oder am Wahltag im Wahllokal gewählt wird.
Mit der Wahlbenachrichtigung, die jede wahlberechtigte Person erhält, kann die Briefwahl bequem beantragt werden – entweder direkt über den aufgedruckten QR-Code, durch Ausfüllen und Rücksendung des Vordrucks oder online unter www.luenen.de/wahlschein. Alternativ kann der Antrag schriftlich, per E-Mail an whlnlnnd oder persönlich gestellt werden.
Die Stadt Lünen weist darauf hin, dass bei persönlicher Beantragung oder Abholung der Unterlagen ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen ist. Anerkannt werden der Personalausweis, ein Reisepass oder ein Reisepass mit Aufenthaltstitel.
Am 14. September sind die Wahllokale in Lünen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Gewählt werden ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin, der Rat der Stadt Lünen, der Kreistag, der Landrat, das Ruhrparlament (Regionalverband Ruhr) sowie der Integrationsrat. Sollte es bei der Bürgermeister- oder Landratswahl zu keiner absoluten Mehrheit im ersten Wahlgang kommen, ist für den 28. September 2025 eine mögliche Stichwahl vorgesehen.
In Lünen sind zur Kommunalwahl 65.335 Personen wahlberechtigt. Wahlberechtigt zur Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie alle Unionsbürgerinnen und -bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, am Wahltag seit mindestens 16 Tagen in Lünen wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zur Wahl des Integrationsrates sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner wahlberechtigt, die mindestens 16 Jahre alt sind, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Lünen gemeldet sind. Wahlberechtigt sind außerdem eingebürgerte Deutsche sowie Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit.
Weitere Informationen rund um die Wahl stehen online unter www.luenen.de/kommunalwahl2025 zur Verfügung.