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18. Juli 2024

Lärmaktionsplan: Stellungnahmen noch bis zum 7. August möglich

Tempo 30 als Lärmschutz.

Die Stadt Lünen erinnert noch einmal an die Möglichkeit einer Stellungnahme zur vierten Stufe des Lärmaktionsplans. Bürgerinnen und Bürger können bis zum 7. August ihre Meinung zu den Vorschlägen äußern.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann online unter https://www.luenen.de/laermaktionsplan eingesehen werden. Zusätzlich liegt der Plan noch bis zum 26. Juli 2024 beim Team Technischer Umweltschutz (Willy-Brandt-Platz 5, 3. Obergeschoss) zur Einsichtnahme aus.

Die Stadt Lünen bietet zudem am Dienstag, 6. August, von 17 bis 18:30 Uhr wieder einen Bürgerdialog zum Lärmaktionsplan an. Im Mitmach.RAUM, Marktstraße 2a, stehen Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung dann für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung.

Der Lärmaktionsplan, der im Zuge der EU-Umgebungslärmrichtlinie von allen Kommunen erstellt werden muss, dient dazu, die Lärmbelastung durch Straßenverkehr zu reduzieren und wird alle fünf Jahre überprüft. Der aktuelle Entwurf stellt die Fortschreibung des 2020 in Kraft getretenen Lärmaktionsplans Stufe III dar. Im letzten Jahr hatten die Lüner Bürgerinnen und Bürger bereits die Gelegenheit, sich zu den vom Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) veröffentlichten Lärmkarten zu äußern.