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10. Dezember 2024

Stadt Lünen passt Wahlbezirke an gesetzliche Vorgaben an

Wahllokal

Der Wahlausschuss der Stadt Lünen hat in seiner Sitzung am Montag, 9. Dezember, die neuen Wahlbezirke für die kommenden Wahlen festgelegt. Grund für die Anpassung ist eine Änderung im Kommunalwahlgesetz NRW, die eine Neueinteilung notwendig macht. Die Änderungen betreffen nicht nur die Kommunalwahl am 14. September 2025, sondern auch die Bundestagswahl, die voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindet.

Bisher orientierte sich die Einteilung der Wahlbezirke an der Einwohnerzahl. Nach den neuen gesetzlichen Vorgaben ist nun die Anzahl der Wahlberechtigten maßgeblich. Gleichzeitig wurde die zulässige Abweichung von der durchschnittlichen Anzahl der Wahlberechtigten in einem Bezirk von 25 Prozent auf 15 Prozent reduziert. Das bedeutet: Gibt es in einem Wahlbezirk deutlich mehr oder weniger Wahlberechtigte als in den Nachbarbezirken, muss der Bezirk neu zugeschnitten werden.

Bei der Einteilung der neuen Wahlbezirke hat die Stadt natürliche Grenzen wie Straßen, Eisenbahnlinien oder Flüsse berücksichtigt. Dennoch kann es vorkommen, dass sich für Wählende der Wahlraum ändert und sie ein anderes Wahllokal aufsuchen müssen als in den vergangenen Jahren. In einigen Fällen könnte sogar die eine Straßenseite einem anderen Wahllokal zugeordnet werden als die gegenüberliegende Seite.

Die Stadt Lünen bittet vor dem Hintergrund der gesetzlichen Änderungen um Verständnis und weist darauf hin, dass Wählende unbedingt auf den Wahlraum achten und den nutzen sollen, der auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief angegeben ist.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden im Zeitraum vom 23. Januar 2025 bis zum 2. Februar 2025 zugestellt.