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18. Februar 2025

Wichtige Hinweise zur Briefwahl: Fristen und Abgabe der Wahlbriefe

Stimmzettelumschlag für die Briefwahl zur Bundestagswahl 2025.

Kommenden Sonntag, 23. Februar, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Wählende, die die Briefwahl nutzen oder noch nutzen wollen, müssen wichtige Fristen beachten.

Grundsätzlich ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr möglich – allerdings nur vor Ort im Briefwahlbüro in der Pfarrer-Bremer-Straße 16. Dort können Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt, ausgefüllt oder Hilfestellung bei der Beantragung in Anspruch genommen werden. Hingegen ist die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung nur noch bis Mittwoch, 19. Februar, um 12 Uhr möglich unter www.luenen.de/wahlschein.

Alle Briefwählerinnen und Briefwähler werden gebeten, ihre Wahlbriefe frühzeitig zur Post zu geben. Da für Samstag, 22. Februar, keine Sonderleerungen von Briefkästen durch die Deutsche Post vorgesehen sind, werden Wahlbriefe, die nach der letzten regulären Leerung am Samstag eingeworfen werden, nicht mehr rechtzeitig zugestellt.

Es besteht die Möglichkeit, Wahlbriefe bis Sonntag, 23. Februar, um 18 Uhr direkt in den Hausbriefkasten des Rathauses einzuwerfen.

Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht angekommen sein oder verloren gehen, können bis Samstag, 22. Februar, um 12 Uhr neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. In Ausnahmefällen, beispielsweise bei einer plötzlichen Erkrankung, ist die Ausstellung von Wahlscheinen noch bis zum Wahltag, 23. Februar, um 15 Uhr möglich. Infos zum Vorgehen gibt es telefonisch beim Team Wahlen unter der Rufnummer 02306 104-2040.

Weitere Informationen sind auf der Website der Stadt Lünen unter www.luenen.de/bundestagswahl abrufbar.