04. Juli 2025
Eingeschränkter Dienstbetrieb im Bereich Steuern am 7. und 8. Juli – Versand der Grundsteuer-Änderungsbescheide ab dem 17. Juli

Die Stadt Lünen bereitet derzeit den Versand der Änderungsbescheide zur Grundsteuer vor. Aufgrund der damit verbundenen Arbeitsaufwände ist der Dienstbetrieb beim Team Steuern am Montag, 7. Juli, und Dienstag, 8. Juli, nur eingeschränkt möglich.
In diesem Zeitraum können Bürgerinnen und Bürger zwar Anträge abgeben; eine umfassende Beratung – persönlich oder telefonisch – kann jedoch nicht angeboten werden. Ab Mittwoch, 9. Juli, steht der gewohnte Dienstbetrieb wieder uneingeschränkt zur Verfügung.
Die Änderungsbescheide werden ab Donnerstag, 17. Juli, versendet. Insgesamt handelt es sich um rund 23.000 Schreiben an Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken, also Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken sowie Wohnungseigentum, wurde der Hebesatz von bisher 760 v. H. auf 702 v. H. gesenkt. Für Nichtwohngrundstücke – darunter Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute sowie unbebaute Grundstücke – steigt der Hebesatz von 760 v. H. auf 1.404 v. H. Die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen betrifft, wurde von 390 v. H. auf 571 v. H. angepasst.