Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen

Google Translate

Mit Google Translate kann luenen.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Stadt Lünen hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

04. Juli 2025

Eingeschränkter Dienstbetrieb im Bereich Steuern am 7. und 8. Juli – Versand der Grundsteuer-Änderungsbescheide ab dem 17. Juli

Symbolbild zum Thema Steuern und Abgaben

Die Stadt Lünen bereitet derzeit den Versand der Änderungsbescheide zur Grundsteuer vor. Aufgrund der damit verbundenen Arbeitsaufwände ist der Dienstbetrieb beim Team Steuern am Montag, 7. Juli, und Dienstag, 8. Juli, nur eingeschränkt möglich.

In diesem Zeitraum können Bürgerinnen und Bürger zwar Anträge abgeben; eine umfassende Beratung – persönlich oder telefonisch – kann jedoch nicht angeboten werden. Ab Mittwoch, 9. Juli, steht der gewohnte Dienstbetrieb wieder uneingeschränkt zur Verfügung.

Die Änderungsbescheide werden ab Donnerstag, 17. Juli, versendet. Insgesamt handelt es sich um rund 23.000 Schreiben an Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken, also Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken sowie Wohnungseigentum, wurde der Hebesatz von bisher 760 v. H. auf 702 v. H. gesenkt. Für Nichtwohngrundstücke – darunter Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, sonstige bebaute sowie unbebaute Grundstücke – steigt der Hebesatz von 760 v. H. auf 1.404 v. H. Die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen betrifft, wurde von 390 v. H. auf 571 v. H. angepasst.