Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen

Google Translate

Mit Google Translate kann luenen.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Stadt Lünen hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

05. Januar 2026

Stadt Lünen verschickt die Steuerbescheide für 2026

Symbolbild zum Thema Steuern und Abgaben
Symbolbild zum Thema Steuern und Abgaben

Die Stadtverwaltung bereitet derzeit den Versand der jährlichen Steuer- und Gebührenbescheide vor und bringt die ersten Schreiben Mitte Januar auf den Weg.

Den Auftakt macht am 14. Januar die Hundesteuer. Eine Woche später, am 21. Januar, folgt die Gewerbesteuer, bevor am 28. Januar schließlich die Bescheide über die Grundsteuer und die Abfallbeseitigungsgebühren verschickt werden.

Bürgerinnen und Bürger erhalten unter Umständen mehrere Briefe kurz hintereinander. Der Fachbereich Finanzen weist darauf hin, dass sich diese getrennte Zustellung aufgrund der automatisierten Erstellung nicht vermeiden lässt. Eine manuelle Sortierung der Post nach Haushalten würde deutlich höhere Verwaltungskosten verursachen als das zusätzliche Porto und wäre daher unwirtschaftlich.

Änderungen nach dem 17.12.2025: Separate Änderungsbescheide

Alle Änderungen, die dem Team Steuern nach dem 17. Dezember 2025 mitgeteilt wurden, konnten für den Hauptversand im Januar nicht mehr berücksichtigt werden. Dies betrifft etwa Eigentumswechsel, Anpassungen bei den Abfallbehältern oder Abmeldungen von Hunden. In diesen Fällen versendet die Stadtverwaltung zeitnah separate Änderungsbescheide.

Für Rückfragen steht das Team Steuern der Stadt Lünen per E-Mail unter steuerabteilung@luenen.de zur Verfügung.

Serviceportal: