15. Juli 2026
Kommunaler Ordnungsdienst fasst mutmaßliche Graffiti-Sprayer am IGA-Radweg

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Lünen hat zwei Jugendliche im Bereich des IGA-Radwegs am Datteln-Hamm-Kanal gestellt, die im Verdacht stehen, eine Brücke und weitere Flächen mit Farbe beschmiert zu haben.
Eine Streife des KOD war routinemäßig im Bereich des neu angelegten IGA-Radwegs unterwegs, als sie zwei Personen auf der Kanalbrücke am Schwansbeller Weg bemerkte. Die beiden Personen hatten sich von der Brückenunterseite über die Böschung und das Brückengeländer auf die Brücke begeben.
Im weiteren Verlauf traf die Streife die beiden Personen erneut im Bereich des Seeparks an. Eine der Personen hielt einen Marker in der Hand und stand unmittelbar vor einem Hinweisschild. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Mitarbeitenden des KOD Farbanhaftungen an den Händen der beiden Personen sowie deutlichen Sprühfarbengeruch fest.
Bei der weiteren Überprüfung wurden zudem mehrere Farbsprühdosen und Zubehör aufgefunden. Nach Angaben einer der beiden Personen sollen unterhalb der Brücke zuvor Graffiti aufgesprüht worden sein. Bei der anschließenden Kontrolle der Brückenunterseite wurde eine frische Farbschmiererei festgestellt. Die betroffene Fläche hatte eine Größe von etwa 1,50 Meter mal 1,10 Meter.
Aufgrund des Verdachts einer Sachbeschädigung wurde die Polizei hinzugezogen und übernahm die weiteren strafrechtlichen Maßnahmen. Nach Abschluss der Maßnahmen vor Ort brachte der Kommunale Ordnungsdienst die beiden Jugendlichen zu ihren Erziehungsberechtigten.
„Graffiti an öffentlichen Anlagen verursachen nicht nur zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit, sondern beeinträchtigen auch das Erscheinungsbild unserer Stadt. Gerade neu geschaffene Bereiche wie der IGA-Radweg und die Anlagen rund um den Seepark sollen für alle Menschen attraktiv und einladend bleiben“, sagt Matthias Bork, Fachbereichsleiter Ordnung und Bürgerservice bei der Stadt Lünen. Das Beschriften, Bemalen oder Verunreinigen öffentlicher Flächen sei nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Lünen untersagt: "Bei Verstößen können neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auch ordnungsrechtliche Maßnahmen folgen."