
Ehrenamt - Ehrenamtskarte
Das Ehrenamt und die Ehrenamtskarte werden unterstützt von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

Die Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte NRW ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten die Inhaberinnen und Inhaber auf der Basis einer Vereinbarung zwischen dem Land und seinen Städten und Gemeinden in ganz Nordrhein-Westfalen vergünstigten Eintritt in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art.
Zudem gibt es in zahlreichen Geschäften Sonder-Rabatte. Mit der Vergabe der Ehrenamtskarte NRW soll den engagierten Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten gedankt werden für die Zeit und Kraft, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
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Ergün Senses
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E-Mail: hrnmtlnnd
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Was ist die Ehrenamtskarte?
Mit der Ehrenamtskarte möchten die Landesregierung und die Stadt Lünen ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen ausdrücken, die sich in überdurchschnittlichem zeitlichem Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren. Die Landesregierung unterstützt das Programm mit eigenen Vergünstigungen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit und der fachlichen Begleitung der Kommunen. Auch die Stadt Lünen gewährt Vergünstigungen für zahlreiche öffentliche Angebote. Zudem unterstützen viele Unternehmer und Geschäftsleiter das Programm mit Rabattaktionen und Preisnachlässen (www.engagiert-in-nrw.de/ehrensachenrw)
Kann ich die Ehrenamtskarte erhalten?
Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung. Die Ehrenamtskarte soll insbesondere Dank und Anerkennung für diejenigen sein, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen erhalten. Außerdem sollten Sie Ihr Ehrenamt bereits seit mindestens zwei Jahren ausführen.
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