Kompostierbare Bioabfälle werden in der Stadt Lünen getrennt über die Biotonne gesammelt. Gemäß der Abfallentsorgungssatzung Lünen 2024 besteht für die Biotonne Anschluss- und Benutzungszwang für Eigentümer:innen von zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken. Bioabfälle werden in Lünen in der Vergärungs- und Kompostierungsanlage zu Biogas und zu Kompost verarbeitet und können somit anders als Restmüll weiter verwertet werden.
Die Aussortierung von Störstoffen ist sehr aufwendig und kostspielig. Bioabfalllieferungen müssen daher häufig als Restabfall eingestuft werden, wobei wichtige Ressourcen verloren gehen. Zudem ist die Verwertung der Bioabfälle kostengünstiger als die Entsorgung des Restmülls. Mit der Bioabfallsammlung werden somit Müllgebühren eingespart, was den an die Abfallentsorgung angeschlossenen Haushalten zugutekommt. Die wertvolle Rückführung von Bioabfällen in den Stoffkreislauf kann nur gelingen, wenn bereits in den Haushalten auf eine gute Abfalltrennung geachtet wird.
Die im Handel erhältlichen „kompostierbaren“ Kunststoffbeutel können nur teilweise zersetzt werden und sind daher im Kreisgebiet Unna für Bioabfälle verboten. Sie dürfen nicht in der Biotonne entsorgt werden.
Vorteile der Biotonne
Die getrennte Entsorgung von Bioabfällen hat verschiedenste und vielfältige Vorteile sowohl für den Einzelnen als auch für die Allgemeinheit:
- Durch die Trennung von Bioabfällen können organische Materialien wie Lebensmittelreste, Gartenabfälle und biologisch abbaubare Verpackungen recycelt und wiederverwendet werden, was die Umweltbelastung reduziert.
- Kompostproduktion: Bioabfall kann zu Kompost verarbeitet werden, der als natürlicher Dünger für Gärten, Landwirtschaft und Landschaftsbau verwendet werden kann, wodurch die Notwendigkeit von chemischen Düngemitteln verringert wird
- Abfallmengen reduzieren: Die Trennung von Bioabfällen reduziert das Volumen des Restmülls, der verbrannt wird. Somit verringern sich die Kosten der Abfallentsorgung und insbesondere das CO2 bei Verbrennung Prozessen.
- Energiegewinnung: Wir haben in Lünen ein Biomassenkraftwerk - so können Bioabfälle zur Energieerzeugung durch anaerobe Vergärung oder Biomasseverbrennung genutzt werden, was zur Erzeugung von Biogas oder Strom beiträgt.
- Verbesserung der Bodenqualität: Kompost, der aus Bioabfällen hergestellt wird, enthält Nährstoffe und Mikroorganismen, die die Bodenstruktur verbessern und die Wasserspeicherung fördern, was wiederum die Bodenfruchtbarkeit erhöht.
- Kreislaufwirtschaft fördern: Die Sammlung und Wiederverwertung von Bioabfällen ist ein wichtiger Schritt zur Förderung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft, die Ressourcen effizient nutzt und Abfälle minimiert.
- Um Kosten zu sparen, können Sie ab 2025 darüber nachdenken, ob die Restmülltonne vielleicht nur noch im 4 wöchentlichen Rhythmus geleert wird, wenn durch die Nutzung der Biotonne weniger Restmüll anfällt.
Befreiung von der BiotonneEs besteht die Möglichkeit, dass Sie als Eigentümer:in sich vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne befreien lassen. Hierfür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Faktisch müssen Sie nachweisen, dass Sie Bioabfälle auf Ihrem Grundstück fachgerecht kompostieren. Zudem müssen Sie die Möglichkeit haben, Ihren Kompost auf demselben Grundstück aufzubringen und dies ebenfalls tun. Die Möglichkeit hierzu ist gemäß Satzung gegeben, wenn pro Person, die auf dem Grundstück wohnt, 25 Quadratmeter Nutzfläche vorhanden ist. Entsorgung des Biomülls in die Restmülltonne ist ein Missbrauch und ebenso das Ablagern außerhalb des Grundstückes, widerrechtliches Verbrennen ist auch nicht erlaubt (Ordnungswidrigkeiten).
Sind die beschriebenen Bedingungen zur Kompostierung und Verwertung erfüllt, können Sie bei der Stadt Lünen einen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne stellen. Zusätzlich lassen Sie uns mit dem Antrag aussagekräftige Bilder sowohl Ihres Komposts als auch der Nutzflächen (Garten, Beete) zukommen. Der Antrag wird dann von der Stadt Lünen geprüft und wir melden uns bei Ihnen.
Weitere Informationen zur Abfallberatung der Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft (GWA) des Kreises und Hinweise zur Biotonne sowie zur Mülltrennung und anderen Theman der GWA finden Sie unter: