Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann luenen.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Stadt Lünen hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Headerbild Klimaschutzziele, Flusspark

Klimaschutzleitlinien

Klimaschutzleitlinien in der Bauleitplanung

Zu den Aufgaben und Grundsätzen der Bauleitplanung zählt gemäß § 1 Absatz 5 Baugesetzbuch unter anderem die Förderung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung auch in der Stadtentwicklung. Entsprechende Maßnahmen wurden auch schon in der Vergangenheit berücksichtigt, sind allerdings in den letzten Jahren zunehmend stärker in den Fokus gerückt.

Im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung wurde daher in dem Klimaschutzkonzept neben der Maßnahme Stadtklimaanalyse auch die Maßnahme „Klimafreundliche Leitlinien für die Bauleitplanung“ erfolgreich umgesetzt.


In diesen Leitlinien zum Klimaschutz und zur Klimaresilienz in der Bauleitplanung, die am 14.12.2023 vom Rat der Stadt Lünen beschlossen wurden, sind Ziele und Maßnahmen zu den folgenden Handlungsfeldern enthalten:

  • Bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung
  • Auswahl und Überprüfung der Entwicklungsflächen
  • Optimierung des städtebaulichen Entwurfs
  • Unterstützung umweltfreundlicher Nahmobilität
  • Energiebedarfsreduktion und fossilfreie Energieversorgung

Um zukünftig Belastungen durch Hitze, Starkregen und Trockenheit zu reduzieren oder zu vermeiden, sind die entsprechenden Maßnahmen, die üblicherweise in einem Bebauungsplan textlich festgesetzt werden, zur Vereinfachung standardisiert worden. Betroffen sind die folgenden Aspekte:

  • Dachbegrünung
  • Freiflächen (Dimensionierung und Gestaltung)
  • Bepflanzung
  • Entwässerung

Die formulierten Standards sollen konsequent berücksichtigt werden, um positive, klimatisch wirksame Ergebnisse zu erzielen.