
Klimaschutzleitlinien
Klimaschutzleitlinien in der Bauleitplanung
Zu den Aufgaben und Grundsätzen der Bauleitplanung zählt gemäß § 1 Absatz 5 Baugesetzbuch unter anderem die Förderung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung auch in der Stadtentwicklung. Entsprechende Maßnahmen wurden auch schon in der Vergangenheit berücksichtigt, sind allerdings in den letzten Jahren zunehmend stärker in den Fokus gerückt.
Im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung wurde daher in dem Klimaschutzkonzept neben der Maßnahme Stadtklimaanalyse auch die Maßnahme „Klimafreundliche Leitlinien für die Bauleitplanung“ erfolgreich umgesetzt.
In diesen Leitlinien zum Klimaschutz und zur Klimaresilienz in der Bauleitplanung, die am 14.12.2023 vom Rat der Stadt Lünen beschlossen wurden, sind Ziele und Maßnahmen zu den folgenden Handlungsfeldern enthalten:
- Bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung
- Auswahl und Überprüfung der Entwicklungsflächen
- Optimierung des städtebaulichen Entwurfs
- Unterstützung umweltfreundlicher Nahmobilität
- Energiebedarfsreduktion und fossilfreie Energieversorgung
Um zukünftig Belastungen durch Hitze, Starkregen und Trockenheit zu reduzieren oder zu vermeiden, sind die entsprechenden Maßnahmen, die üblicherweise in einem Bebauungsplan textlich festgesetzt werden, zur Vereinfachung standardisiert worden. Betroffen sind die folgenden Aspekte:
- Dachbegrünung
- Freiflächen (Dimensionierung und Gestaltung)
- Bepflanzung
- Entwässerung
Die formulierten Standards sollen konsequent berücksichtigt werden, um positive, klimatisch wirksame Ergebnisse zu erzielen.