
Wärmewende
Spätestens seit der Diskussion um die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes, auch als "Heizungsgesetz" bezeichnet, im Sommer 2023 ist das Thema "Wärmewende" im öffentlichen Diskurs angekommen. Wärmewende bezeichnet den Ersatz fossiler, klimaschädigender Energieträger durch klimaneutrale Energieträger bei der Erzeugung von Wärme (vgl. BDEW 2021). Im Jahr 2021 machte das Heizen etwa 70 % der Treibhausgas-Emissionen im Bereich Wohnen aus (vgl. Destatis 2024). Somit leistet die Wärmewende in privaten Haushalten einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele. Diese Informationsseite wird laufend mit Inhalten zum Thema aktualisiert.
Kontakt
Ute Goerke
Klimagerechte Stadtentwicklung
Technisches Rathaus
Willy-Brandt-Platz 5, 44532 Lünen
2. OG, Raum 204
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Florian Kreisherr
Klimagerechte Stadtentwicklung
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Präsentationen aus der Info-Veranstaltung
Aktuelles
Mehr Geld für klimafreundliches Heizen – Förderung jetzt online beantragen
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Förderungen für klimafreundliches Heizen ausgeweitet. Seit Anfang Juni wird insbesondere die Nutzung von Erdwärme über das Förderprogramm progress.nrw stärker unterstützt.
Für Unternehmen und Privatpersonen steigt die Förderung bei Erdwärmebohrungen deutlich: Im Neubau werden statt bisher 5 Euro künftig 35 Euro pro Bohrmeter gewährt, im Bestandsbau steigt der Fördersatz von 10 Euro auf 50 Euro pro Meter. Auch die Installation von Erdwärme-Kollektoren wird umfassender bezuschusst.
Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur erklärt:
„In Nordrhein-Westfalen wollen wir, dass klimafreundliches Heizen nicht die Ausnahme bleibt, sondern der neue Standard wird – bezahlbar, planbar und für alle erreichbar. Deshalb fördern wir den Umstieg auf erneuerbare Wärmequellen wie Erdwärme jetzt noch stärker. Das entlastet den Geldbeutel durch niedrigere Energiekosten, schützt unser Klima und macht uns unabhängiger von teuren fossilen Energieimporten. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise und internationaler Krisen ist eine verlässliche, saubere und bezahlbare Wärmeversorgung ein Stück Zukunftssicherheit für uns alle.“
Neben privaten Haushalten profitieren auch Unternehmen und kommunale Einrichtungen von neuen und verbesserten Förderbausteinen im Bereich klimafreundlicher Wärmeversorgung.
Mit dem neu geschaffenen Fördermodul „Wärmekonzepte für Quartiere“ unterstützt das Land die Entwicklung von Konzepten zur gemeinschaftlichen Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien. Förderberechtigt sind unter anderem Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen.
Zudem wurde der bestehende Förderbaustein „Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung“ überarbeitet. Gefördert wird etwa die Nutzung von Abwasserwärme für die Beheizung von Gebäuden – darunter auch gewerblich und kommunal genutzte Immobilien wie Büro- oder Verwaltungsgebäude.
Auch der Förderbereich „Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit Wärmepumpen“ wurde angepasst. Obwohl die Ausweitung sich vorrangig auf Ein- und Zweifamilienhäuser bezieht, gilt die Technologie weiterhin als besonders effizient und wird grundsätzlich gefördert.
Mehr Infos gibt es auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg.
Rat entscheidet über Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung
Der Rat hat am 06.03.2025 die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung beschlossen (VL-5/2025). Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass Kommunen mit einer Größe von bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, zu denen auch die Stadt Lünen gehört, bis zum 30.06.2028 kommunale Wärmepläne (KWP) vorliegen haben. Um eine entsprechende Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft sowie Wohnungs- und Versorgungsunternehmen herzustellen und einen weiteren Schritt in Richtung Energiewende zu gehen, ist die Stadt Lünen in die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung eingestiegen.
Ziel ist, einen Kommunalen Wärmeplan (KWP) vor dem gesetzlichen Stichtag durch den Rat der Stadt beschließen zu lassen. Die Ausschreibung für einen Dienstleister, der dann die einzelnen Bausteine der Kommunalen Wärmeplanung mit der Stadt, den Stadtwerken und weiteren relevanten Akteuren bearbeitet, ist in Vorbereitung.
Wärmewende – Besser verstehen: Informationsabend für Eigentümer:innen & Interessierte
Am 7. November 2024 hat die Stadt Lünen in Kooperation mit dem Klimaschutzmanagement des Kreis Unna einen Informationsabend zum Thema Wärmewende in der Mensa der Geschwister-Scholl-Gesamtschule veranstaltet.
Auf der Agenda standen folgende Themen:
- Gebäudeenergiegesetz (GEG): Regelungen für Neubau & Bestand (Präsentation GEG, PDF)
- Beratungsleistungen insb. Energieberatung: Standards, Anbieter & Förderungen
- Kommunale Wärmeplanung: Inhalte & Relevanz für Eigentümer:innen (Präsentation Kommunale Wärmeplanung, PDF)
Für jedes Thema war ein Referent eingeladen, eine Moderation führte durch die Veranstaltung. Nach und zwischen den Vorträgen war Zeit für Fragen aus dem Publikum. Im Nachgang zur Veranstaltung stellen wir an dieser Stelle weiterführende Informationen z.B. die Präsentationen oder Anlaufstellen für Energieberatung zur Verfügung.
Wenn Sie eine Energieberatung suchen oder sich in Ruhe in die Themen Förderung, Gebäudeenergiegesetz oder Wärmeplanung einlesen möchten, stellen wir Ihnen hier eine Auswahl an Links zur Verfügung:
- Die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) fördert Sanierung und Heizungstausch.
- In der Liste der Energieeffizienz-Experten finden Sie zertifizierte Energieberater:innen, die für die Beantragung der Bundesförderung zugelassen sind bzw. benötigt werden.
- Die Verbraucherzentrale fasst die wichtigsten Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zur kommunalen Wärmeplanung übersichtlich zusammen.
Quellen:
BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.) (2021): Wärmewende
Destatis (2024): Zahl der Woche Nr. 05 vom 30. Januar 2024