
Kulturpreis der Stadt Lünen
Jedes Jahr wird der Kulturpreis der Stadt Lünen für herausragende Leistungen auf den Gebieten der Musik, Bildenden Kunst, Baukunst, Literatur, Fotografie und Film prämiert. Seit 2017 ist es ebenfalls möglich, einen zusätzlichen Preis als Förderpreis für herausragenden Talente zu vergeben. Die Richtlinien in der Fassung des Ratsbeschlusses von 18.05.2017 können weiter unten eingesehen werden.
Bisherige Preisträger:innen
Kulturpreis und Kulturförderpreis 2023: Michael Wech und Kristin Patschinsky
Kulturpreis und Kulturförderpreis 2022: Dirk Husemann und Nico Wellers
Kulturpreis und Kulturförderpreis 2021: Markus Wengrzik und Marvin Moch
Kulturpreis und Kulturförderpreis 2020: Hermann Nüdling und Tillmann Sancken
Kulturpreis 2019: Susanne Hocke und Jürgen Larys
Kulturpreis und Kulturförderpreis 2018: Simone Prothmann, Siegfried Krüger und Marie Hirschberg
Kulturpreis und Kulturförderpreis 2017: Michael Kupczyk und Julius Schepansky
Kulturpreis 2016: Bernhard Weiß
Kulturpreis 2015: Andrzej Irzykowski
Kulturpreis 2014: Joachim Simon
Kulturpreis 2013: Uwe Gegenmantel
Kulturpreis 2012: Jutta Timpe
Kulturpreis 2011: Manfred Kassner
Kulturpreis 2010: Mike Wiedemann
Kulturpreis 2009: Catharina und Dieter Wagner
Kulturpreis 2008: Reinhold Schröder
Kulturpreis 2007: Max Raabe
Kulturpreis 2006: Klaus Nigge
Kulturpreis 2005: Mirijam Contzen
Richtlinien über die Verleihung des Kulturpreises und des Kulturförderpreises der Stadt Lünen
in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 18.05.2017, geändert am 7.06.2023
1. Name: Kulturpreis der Stadt Lünen Kulturförderpreis der Stadt Lünen
2. Gegenstand Einmalige Zuwendung von 2.500,- €
Kulturförderpreis = 500,- €
3. Zeit Jährlich (nach Juryentscheid), erstmalig 2005
4. Verleihungsvoraussetzungen:
a) Sachliche Voraussetzung:
Prämiert werden herausragende Leistungen auf den Gebieten der Musik, Bildenden Kunst, Baukunst, Literatur, Fotografie, Film.
Wissenschaften (Forschung und Lehre) sowie Heimatpflege werden nicht prämiert.
Der
Kulturpreis kann auch als Förderpreis für herausragende Talente auf den
o.g. Gebieten vergeben werden Er trägt dann den Titel
"Kulturförderpreis der Stadt Lünen" und ist mit 500 € dotiert.
Für die Verleihung gilt eine Altershöchstgrenze von 27 Jahren.
Eine
gleichzeitige Vergabe von Kulturpreis und Kulturförderpreis an
unterschiedliche Personen im selben Jahr ist ausdrücklich möglich.
b) Voraussetzungen:
Geburt oder Wohnsitz in Lünen
oder
für die Stadt Lünen bedeutsame oder wesentliche Wirkung der auszuzeichnenden Leistung.
c) Es können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen ausgezeichnet werden.
5. Vorschlag und Verleihungsverfahren
a)
Vorschläge können aus der Bürgerschaft von Jedermann, von
Einzelpersonen als auch von Organisationen gemacht werden. Sachliche
Voraussetzungen einer Preisverleihung sind schriftlich zu begründen. Der
Vorschlag ist an den Bürgermeister/in der Stadt Lünen zu richten.
b)
Der Kulturpreis muss nicht zwingend jährlich vergeben werden. Die Jury
tagt mindestens einmal jährlich, kann aber auch entscheiden, keinen
Preis zu vergeben.
c) Beschlussfolge und Verleihung
1. Mehrheitlich gefasste Jury-Entscheidung
2. Bestätigung und Verkündung durch den Ausschuss für Kultur und Europaangelegenheiten
3. Verleihung durch den/die Bürgermeister/in der Stadt Lünen im Namen des Rates im Rahmen einer öffentlichen Feierstunde.
d) Zusammensetzung der Jury und deren Auswahl
Der Fachausschuss wählt für die Dauer der Legislaturperiode den/die Vorsitzende(n).
Die Jury besteht aus folgenden Personen:
1. Leiter/in (Vorsitz)
Der
/die Vorsitzende wählt jährlich nach Sichtung der eingereichten
Vor-schläge mind. drei max. fünf Jury-Mitglieder aus folgenden
Fachgebieten aus:
1.1 Kunsthistoriker/in
1.2 Literat/in
1.3 bildenden Künstler/in
1.4 Musiker/in
1.5 Fotograf/in
2. Bürgermeister/in oder Kulturdezernent/in als Vertreter der Verwaltung
3.
Der Ausschussvorsitzende ist automatisch Mitglied der Jury. Im
Verhinderungsfall nimmt sein Stellvertreter die Aufgaben wahr.
d) Eine posthume Ehrung findet nicht statt.
e) Eine Teilung des Preises erfolgt nicht.
f) Der/die
Preisträger/in oder die Preisgruppe erhalten eine Verleihungsurkunde
und eine Symbolskulptur "Kulturpreis der Stadt Lünen".
Für die Verleihung des Kulturförderpreises wird lediglich eine Urkunde übergeben.

Auskünfte:
Kulturbüro Lünen
Kurt-Schumacher-Str. 39 - 41
44532 Lünen
Telefon: 02306 104-2299
E-Mail: kulturbuero@luenen.de
Homepage: www.kulturbuero-luenen.de
Servicezeiten:
montags, dienstags und donnerstags von 9:00 bis 13:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr
mittwochs von 9:00 bis 13:00 Uhr
freitags von 9:00 bis 12:30